Beschlussvorlage - 4/0280/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über den Bebauungsplan Nr. 17 „Bookhorstkoppel“ der Gemeinde Lüdersdorf im Ortsteil Herrnburg - Abwägungs- und Satzungsbeschluss -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Stefanie Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Lüdersdorf
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Vorberatung
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29.07.2025
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Erledigt
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Gemeindevertretung Lüdersdorf
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Entscheidung
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29.07.2025
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Sachverhalt
Die Gemeinde Lüdersdorf hat das Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Bookhorstkoppel“ als zweistufigen Regelverfahren durchgeführt. Das Planungsziel besteht in der Vorbereitung von Flächen für eine Wohnbebauung in unterschiedlichen Segmenten und unterschiedliche Wohnungsformen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist im Zeitraum vom 04.05.2015 bis 05.06.2015 erfolgt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit mit dem Entwurf erfolgte vom 08.11.2016 bis einschließlich 08.12.2016. Die Behörden und sonstigen Träger wurden mit Schreiben vom 03.11.2016 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Nach dem Entwurf wurden die Planunterlagen inhaltlich aufgrund folgender zu berücksichtigender Belange vollständig überarbeitet.
- Nichtbereitstellung von Bahnflächen für die vorgesehenen Lärmschutzmaßnahmen, Erstellung eines neuen Schallgutachten mit Veränderung der notwendigen aktiven Lärmschutzmaßnahmen und Festsetzung von passiven Lärmschutzmaßnahmen.
- Reduzierung der Verkaufsfläche im sonstigen Sondergebiet SO-EH auf die im Bestand vorhandene Verkaufsfläche aufgrund der bereits erfolgten Verlagerung des Aldi-Marktes.
- Erarbeitung einer verkehrstechnischen Untersuchung infolge der Veränderung der Kapazitäten am Standort durch die notwendigen und veränderten Schallschutzmaßnahmen.
- Dokumentation der durchgeführten Hauptuntersuchung zu den Bodendenkmalen und
Bergung der Funde.
- Anpassung der technischen Planung unter Berücksichtigung der Veränderung der
Kapazitäten in Bezug auf die vorliegende wasserrechtliche Erlaubnis.
- Erwerb von Ökopunkten.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf hat in ihrer Sitzung am 28.05.2024 die Planunterlagen zum erneuten Entwurf gebilligt und zur Veröffentlichung sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.
Der erneute Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 17 mit der Begründung und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Fachgutachten wurden in der Zeit vom 09.07.2024 bis einschließlich 12.08.2024 gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB im Internet veröffentlicht. Zusätzlich haben die Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist im Amt Schönberger Land öffentlich ausgelegen.
Aufgrund eines Bekanntmachungsfehlers war die Öffentlichkeitsbeteiligung zu wiederholen. Die Planunterlagen zum erneuten Entwurf wurden zur Wiederholung der Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit vom 09.07.2024 bis einschließlich 12.08.2024 im Internet veröffentlicht. Zusätzlich haben die Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist im Rahmen der Wiederholung der Öffentlichkeitsbeteiligung im Amt Schönberger Land öffentlich ausgelegen. Von der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen zu den Planunterlagen während der Öffentlichkeitsbeteiligung und de Wiederholung der Öffentlichkeitsbeteiligung abgegeben.
Mit Schreiben vom 21.06.2024 und vom 25.07.2024 wurden die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB sowie die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Es wurden von den 42 beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange insgesamt 27 Stellungnahmen abgegeben. Im Rahmen der gemeindenachbarlichen Abstimmung wurde 1 Stellungnahme abgegeben.
Die Abwägungsvorschläge zum erneuten Entwurf sind durch die Gemeindevertretung zu beraten und zu entscheiden. Inhaltlich sind im Rahmen der Abwägung insbesondere folgende Belange von Bedeutung:
- Ergänzung der Planunterlagen um Details aus der technischen Ausführungsplanung (Trafostandort, Verschiebung des Abwasserpumpwerks, Anpassung des Abgrabungs- und Aufschüttungsplanes),
- Berücksichtigung der Aufsuchungsbohrung,
- Abschließende Regelung zur Löschwasserbereitstellung
- Klarstellung in der textlichen Festsetzung gemäß den Hinweisen der Behörden,
- Regelung der Niederschlagswasserbeseitigung gemäß Ausführungsplanung,
- Aussagen zu Ausnahmen von der Einhaltung des Waldabstandes,
- Anpassung der Begünstigten der festgesetzten Geh-, Fahr- und Leitungsrechten.
Einigen Anregungen und Hinweise konnte nicht gefolgt werden. Die Gründe hierfür sind den Abwägungsdokumentationen zu entnehmen. Zudem liegen Stellungnahmen vor, die keine Anregungen und Hinweise beinhalten.
Dem Bebauungsplan liegt zudem ein mit der unteren Bodenschutzbehörde abgestimmtes Bodenschutzkonzept zugrunde, welches im Rahmen der Umsetzung der Erschließung zu berücksichtigen ist.
Neben dem Erschließungsvertrag ist zur zusätzlichen Sicherung der städtebaulichen Zielsetzungen der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages vorgesehen. Im Rahmen des städtebaulichen Vertrages sind insbesondere die Errichtung von barrierefreien Wohnungen im Erdgeschoss des Teilgebietes WA1, die Errichtung des gewerblichen Gebäuderiegels vor Errichtung der Gebäude mit schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen (Einhaltung der textlichen Festsetzung I.11 zum aufschiebend bedingten Baurecht) und die Umsetzung der Vorsorgemaßnahme zum Artenschutz (Herstellung von fünf Lesesteinhaufen) vertraglich zwischen der Gemeinde und dem Vorhabenträger zu sichern.
In Umsetzung der Ergebnisse der Abwägung bedarf es vor dem Satzungsbeschluss die Inaussichtstellung der Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde für den Eingriff in den Wurzelschutzbereich des nach § 18 NatSchAG M-V geschützten Einzelbaumes in Angrenzung an das Teilgebiet WA2.1 und die Inaussichtstellung der Genehmigung der unteren Forstbehörde zur allgemeinen Zulässigkeit von Terrassen in der dafür festgesetzten Baugrenze innerhalb des gesetzlichen Waldabstandes.
Über das Ergebnis der Abwägung hinaus sind keine inhaltlichen Änderungen oder Klarstellungen des Bebauungsplanes erforderlich. In der Begründung war es erforderlich redaktionelle und klarstellende Sachverhalte zu ergänzen. Damit liegen die Voraussetzungen dafür vor, den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen.
Beschlussvorschlag
- Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB sowie der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend den Abwägungsvorschlägen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB abgewogen. Die Abwägungsvorschläge und das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 und Anlage 2 macht sich die Gemeinde Lüdersdorf zu Eigen und ist Bestandteil dieses Beschlusses.
- Gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf den Bebauungsplan Nr. 17 „Bookhorstkoppel“, bestehend aus der Planzeichnung Teil (A), den textlichen Festsetzungen im Text Teil (B) mit den örtlichen Bauvorschriften, begrenzt:
- nördlich: durch Aufforstungs- und Waldflächen,
- östlich: durch einen bepflanzten Graben und das LSG „Palinger Heide und
Halbinsel Teschow“,
- südlich: durch die Bahnstecke Lübeck- Bad Kleinen- Strasburg und stillgelegte
Gleisanlagen,
- westlich: durch die Anlage für betreutes Wohnen in der Straße „Am Bahnhof“
Nr. 3 und das Einkaufszentrum,
als Satzung.
- Die Begründung des Bebauungsplane Nr. 17 „Bookhorstkoppel“ wird gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt den Beschluss der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 17 „Bookhorstkoppel“ gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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5,7 MB
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3
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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4
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(wie Dokument)
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408,3 kB
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5
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(wie Dokument)
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5,2 MB
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6
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(wie Dokument)
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962,3 kB
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7
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(wie Dokument)
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3,9 MB
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8
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(wie Dokument)
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5,1 MB
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