29.07.2025 - 9 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 17 „Bookhors...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mahnel vom Planungsbüro Mahnel stellt die Satzung vor. Es werden Fragen an Herrn Mahnel gestellt.

Herr Böhm hinterfragt die Ausgleichsmaßnahmen, die nicht in der Gemeinde Lüdersdorf liegen.

Frau Strugalla D`Costa fragt nach, warum die Empfehlung, die bei der Vorstellung des Bebauungsplanes Nr.17 gegeben wurde, dass Regenwasser in die Moorfläche einzuleiten, nicht eingearbeitet wurde.

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Beschluss:

 

  1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB sowie der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend den Abwägungsvorschlägen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB abgewogen. Die Abwägungsvorschläge und das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 und Anlage 2 macht sich die Gemeinde Lüdersdorf zu Eigen und ist Bestandteil dieses Beschlusses.
  2. Gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf den Bebauungsplan Nr. 17 „Bookhorstkoppel“, bestehend aus der Planzeichnung Teil (A), den textlichen Festsetzungen im Text Teil (B) mit den örtlichen Bauvorschriften, begrenzt:
  • nördlich:  durch Aufforstungs- und Waldflächen,
  • östlich:  durch einen bepflanzten Graben und das LSG „Palinger Heide und

Halbinsel Teschow“,

  • südlich:  durch die Bahnstecke Lübeck- Bad Kleinen- Strasburg und stillgelegte

Gleisanlagen,

  • westlich:  durch die Anlage für betreutes Wohnen in der Straße „Am Bahnhof“

Nr. 3 und das Einkaufszentrum,

als Satzung.

  1. Die Begründung des Bebauungsplane Nr. 17 „Bookhorstkoppel“ wird gebilligt.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt den Beschluss der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 17 „Bookhorstkoppel“ gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

11

3

0

 

 

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

  • Abwägungsmitteilung wurde versandt
  • Bekanntmachung ist im Amtsblatt – Ausgabe 08/2025 erfolgt