Beschlussvorlage - 4/0326/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In der Stadt Schönberg werden zwei Leichtflüssigkeitsabscheidern betrieben, die vom Zweckverband unterhalten und gewartet werden. Bei den letzten turnusmäßigen Generalinspektionen (5-Jahres-Rhythmus), die regelmäßig auch der Unteren Wasserbehörde vorzulegen sind, wurden erhebliche Mängel festgestellt.

Da die Anlagen aus einer Zeit stammen, in die B 104 noch durch den Ort verlief, war fraglich, ob die Anlagen überhaupt noch erforderlich sind. Deshalb wurde eine Untersuchung der Notwendigkeit beauftragt.

Es wird insoweit auf die Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Ordnung der Stadt Schönberg verwiesen (Vorlagen 4/0191/2025 und 4/2024/2025).

 

Das Ingenieurbüro kommt im Zuge der Untersuchungen zu dem Ergebnis, dass zwar grundsätzlich ein Behandlungserfordernis der Abflüsse der angeschlossenen Verkehrsflächen (Kategorie II) besteht, Leichtflüssigkeitsabscheider sind aber nicht notwendig. Demnach ist eine kostenintensive Sanierung oder Erneuerung der vorhandenen Leichtflüssigkeitsabscheider nicht erforderlich. Stattdessen bietet es sich für den Stoffrückhalt im Niederschlagswasser an, entsprechend ausgelegte Sedimentationsanlagen zu erstellen (z. B. Hydroshark der Firma 3P Technik Filtersysteme GmbH). Dies ist zum einen deutlich günstiger und zukünftig sind auch keine kostenintensiven Generalinspektionen mehr erforderlich.

 

Die Maßnahme ist mit der Genehmigungsbehörde, der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg, abzustimmen.

 

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss beschließt die zweckmäßige Erneuerung der erforderlichen Behandlungsanlagen nach Maßgabe der Notwendigkeitsbetrachtung und beauftragt die Amtsverwaltung mit den erforderlichen Vergabeverfahren (insbesondere Bau- und Planungsleistungen). Die Zuschlagsentscheidungen erfolgen durch die Verwaltung; die Zuschlagserteilungen erfolgen gem. Hauptsatzung der Stadt Schönberg.

 

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Finanz. Auswirkung

Kostenschätzung: 50.000,00 € inkl. Planungsleistungen

Die Mittel wurden zum Nachtragshaushalt 2025 angemeldet.

 

 

 

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Anlagen

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