Beschlussvorlage - 4/0324/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß Beschluss 4/0049/2024 wurde das beteiligte Ingenieurbüro mit der Vorplanung der Instandsetzungsplanung beauftragt. Diese Vorplanung ist gemäß Anlage fertiggestellt und beschreibt die Umsetzung der Baumaßnahme.

Für die weitere planerische und bauleitungstechnische Ingenieurleistung ist der Auftrag auf die folgenden Leistungsphasen zu komplettieren.

Der Beschluss aus 2024 sieht vor, die Instandsetzung aus haushalterischen Gründen in 2 Bauabschnitten auszuführen.

Die technische Übersetzung der bauabschnittsweisen Ausführung sieht Arbeiten im Obergeschoss und Arbeiten im Untergeschoss vor.

Damit kein Oberflächenwasser mehr aus dem Obergeschoss durch die Fugen zwischen den Deckenplatten sowohl in die Deckenkonstruktion des Obergeschosses als auch auf die Stahlkonstruktion des Untergeschosses eindringen kann, muss zuerst das Obergeschoss saniert werden. Im Anschluss werden die Arbeiten im Erdgeschoss auszuführen sein.

Im Erläuterungsbericht werden die Schädigungen zusammengefasst dargestellt. Daraus wurden Instandsetzungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen erarbeitet. Für die Fugensanierung wurden 2 Varianten gegenübergestellt und eine Vorzugslösung erläutert.

Witterunsgbedingt sind die Arbeiten zwischen den Monaten Mai und Oktober eines Jahres auszuführen.

Somit steht der Vorschlag, die beiden Bauabschnitte in 2026 auszuführen. Die Haushaltsmittel aus 2025 in Höhe von 480.000,00 € werden nach 2026 übertragen. Wie im Dezember 2024 durch die Stadtvertretung beschlossen, ist der zweite Teil der Mittel im Haushalt 2026 einzustellen.

Hinsichtlich der baulichen Umsetzung schlägt das Ingenieurbüro vor, die Leistung komplett in einem Verfahren auszuschreiben und an eine Firma zu vergeben. Das Thema Gewährleistung liegt sowohl für das Obergeschoss und als auch das Untergeschoss damit in der Hand einer Firma.

 

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Ordnung der Stadt Schönberg und der Finanzausschuss der Stadt Schönberg empfehlen der Stadtvertretung:

 

  • Auftragskomplettierung der Ingenieurleistung bis zur Baufertigstellung
  • Ausführung der Bauabschnitte 1 und 2 in einem Ausschreibungsverfahren mit Beauftragung einer Firma für beide Abschnitte
  • Umsetzung der Vorzugsvariante 2 mit dem Einsatz eines hochrissüberbrückenden Beschichtungssystems im Spritzverfahren für Parkdecks
  • Die erforderlichen Haushaltsmittel für 2026 betragen 600.280,00 € und sind über den Nachtragshaushalt bereitzustellen

 

Die Haushaltsmittel aus dem Jahr 2025 in Höhe von 480.000,00 € werden nach 2026 übertragen.

Die Arbeiten werden komplett im Jahr 2026 umgesetzt.

 

Es wird der Grundsatzbeschluss gefasst, die Vorbereitung und Durchführung der erforderlichen Vergabeverfahren einschließlich Zuschlagsentscheidung für die gesamte Baumaßnahme an die Amtsverwaltung zu delegieren. Die Zuschlagserteilung erfolgt gemäß Satzung durch den Bürgermeister und dessen Stellvertreter.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

1.080.303,90 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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