Beschlussvorlage - 4/0409/2026

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Stadt Schönberg verfügt über 13 Brückenbauwerke bei denen sowohl die Verkehrssicherung- als auch Unterhaltungspflicht städtische Aufgaben sind.

Die Brücke über die Stepenitz ist zu je 50% der Stadt Schönberg und der Stadt Dassow zugeordnet.

 

Zusätzlich ist bei 3 Autobahnbrücken sowie 3 Brücken über die B104, gemäß Bundesfernstraßengesetz (FStrG), die Stadt in der Unterhaltungspflicht. Hierzu zählen die Reinigung und Instandhaltung der Fahrbahnoberfläche sowie Kontrolle und Wartung der Entwässerungseinrichtungen.

 

An allen Brückenbauwerken werden alle 3 bzw. 6 Jahre gesetzliche Bauwerksprüfungen durchgeführt. Es werden Prüfberichte erstellt mit Angaben zu Bauwerksmängeln sowie Standsicherheit und Dauerhaftigkeit.

 

Aktuell sind Aufforderungen der Autobahn GmbH bezüglich der Fugensanierung auf den Bauwerken an das Amt herangetragen worden.

Anlassbezogen wurden daraufhin, bei allen Bauwerken in städtischer Unterhaltungspflicht, die Fugen begutachtet und die in den Prüfberichten aufgeführten Mängel der Randabdichtung zusammengetragen. Die Kostenschätzung beläuft sich auf ca. 50T€ und soll in 2026 durchgeführt werden.

 

Um die laufende Unterhaltung der Brückenbauwerke zu gewährleisten, die städtische Infrastruktur zu erhalten und dauerhaft die Bauwerke fachgerecht instand zu halten, wird die Stadt Schönberg gebeten über die weiteren Bauwerke zu beraten und langfristige Ziele der Unterhaltung festzulegen.

 

Die anliegende Übersicht der vorhandenen Schäden und den daraus resultierenden Unterhaltungsarbeiten aller Bauwerke soll eine langfristige Grundlage und Kostenübersicht der städtischen Bauwerksunterhaltung darlegen. Exemplarisch sind 3 Prüfberichte als Anlage mit angefügt.

 

Für die 2 Bauwerke/ Holzbrücken um den Oberteich ist aufgrund verfaulter Balken und Pilzbefall langfristig (10. Jahres-Plan) ein Neubau zu forcieren. Zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit sind bis zu einem geplanten Neubau trotzdem Maßnahmen der Unterhaltung nötig.

 

Kostenangaben sowie Detailplanungen können nach entsprechenden Grundsatzbeschlüssen zur weiteren Vorgehensweise durch Fachplaner/ Ingenieurbüros angefertigt und vorgelegt werden.

Die Instandsetzung der Bauwerksmängel der 4 Brückenbauwerke über die Gleise der DB werden aufgrund der geplanten Elektrifizierung der Strecke und der damit einhergehenden Dringlichkeit in einer anderen Vorlage nochmals gesondert betrachtet.

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Beschlussvorschlag

Die Stadt Schönberg beschließt in den kommenden Jahren für die laufende Unterhaltung der Brückenbauwerke ein jährliches Budget von 80T € unter dem Produktsachkonto 54101/5233_Projekt 01 einzustellen, um die in den Prüfberichten angegebenen Mängel laufend abarbeiten zu lassen.

Alle laufenden Unterhaltungs- und Instandhaltungsaufträge sowie damit einhergehende Vergabeverfahren und Zuschlagsentscheidungen werden an das Amt delegiert.

Die Zuschlagserteilungen erfolgen immer über den Bürgermeister sowie dessen Stellvertreter.

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

80.000 €

80.000 €

80.000 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

80.000 €

Im Ergebnishaushalt

Ja

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

54101/5233_01

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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