Beschlussvorlage - 2/0152/2026
Grunddaten
- Betreff:
-
Gründung Betrieb gewerblicher Art "Parken" ab 01.01.2026
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Kathrin Wrobel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss der Stadt Schönberg
|
Vorberatung
|
|
|
|
10.03.2026
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss der Stadt Schönberg
|
Vorberatung
|
|
|
|
17.03.2026
| |||
|
●
Bereit
|
|
Stadtvertretung Schönberg
|
Entscheidung
|
|
|
|
19.03.2026
|
Sachverhalt
Die Stadt Schönberg beabsichtigt im Jahr 2026 die Parkpalette umfangreich zu sanieren. Für die Instandhaltungsmaßnahme wurden im Haushalt Mittel in Höhe von 1.117.300 € eingeplant.
Weiterhin beabsichtigt die Stadt den Parkplatz in der Ludwig-Bicker-Straße herzurichten.
Der Eigentanteil für die Errichtung des Parkplatzes wurde im Haushalt mit 403.700 € veranschlagt.
Die geplanten Maßnahmen stellen für die Stadt hohe finanzielle Belastungen dar.
Um diese abzufedern, hat der Finanzausschuss der Stadt Schönberg bereits in vorangegangenen Sitzungen die Absicht zum Abzug der Vorsteuer aus den zu erwartenden Eingangsrechnungen der Instandhaltungs- und Investitionsmaßnahmen thematisiert.
Eine Informationsvorlage (2/0098/2025) wurde in der Sitzung des Finanzausschusses vom 03.07.2025 besprochen. Weiterhin wurde am 11.09.2025 die Informationsvorlage „Begründung BGA in der Stadt Schönberg“ (2/0120/2025) besprochen. Die Informationsvorlagen sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Um aus den zu erwartenden Eingangsrechnungen für die oben genannten Maßnahmen die Vorsteuer abziehen zu können, muss seitens der Stadt Schönberg eine unternehmerische Tätigkeit vorliegen. Die Stadt Schönberg ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts. Aus der entgeltlichen Überlassung von Parkplätzen kann die Stadt als Unternehmerin i. S. d. § 2b UStG oder nach §2 Abs. 1 UStG/ §1 Abs. 1 Nr. 6 KStG / KStG (Begründung eines Betriebes gewerblicher Art/BgA) tätig sein und unter bestimmten Voraussetzungen einen Vorsteuerabzug geltend machen.
Hinweis: Betriebe gewerblicher Art unterliegen der Umsatzsteuer-, Gewerbesteuer- und der Körperschaftsteuerpflicht.
(In der Stadt Schönberg wurde bereits ein BgA für die Palmberghalle gegründet.)
Um aus der Überlassung von Parkflächen Einnahmen erzielen zu können, ist die Einführung einer Parkgebührenordnung/Entgeltordnung in der Stadt Schönberg notwendig.
Diese ist gesondert zu beschließen.
Die Sanierung der Parkpalette soll im Jahr 2026 beginnen und abgeschlossen werden.
Die Herrichtung des Parkplatzes in der Ludwig-Bicker-Straße soll voaussichtlich ebenfalls im Jahr 2026 beginnen.
Finanz. Auswirkung
|
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
|
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
|
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
||
|
Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
|
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
|
Förderung |
00,00 € |
|
|
|
Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
|
Beiträge |
00,00 € |
|
|
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1,3 MB
|
|||
|
2
|
öffentlich
|
675 kB
|
