Beschlussvorlage - 4/0406/2026
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierung Brückenbauwerke über die Gleisanlagen der DB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Stefan Eggers
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Ordnung der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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03.03.2026
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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10.03.2026
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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17.03.2026
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Bereit
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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19.03.2026
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Sachverhalt
Die Deutsche Bahn (DBInfraGO) plant die Elektrifizierung der Strecke 1122 von Lübeck über Bad Kleinen bis Schwerin Ende 2026/ Anfang 2027 durchzuführen.
Im Zuge dessen wird die Strecke voraussichtlich über mehrere Wochen gesperrt.
Um Synergieeffekte zu nutzen empfiehlt das Amt ausdrücklich die Brückenschäden aus den Prüfberichten, im Zuge der Streckensperrung, mit sanieren zu lassen.
Fördermittelmöglichkeiten wurden bereits recherchiert. Aktuell gibt es keine Fördermittel für Brückensanierungen.
Zu den anliegenden Kostenschätzungen sind zusätzliche Planungs- sowie Bauüberwachungs- und Baunebenkosten von ca. 20% aufzurechnen.
Nach erfolgreicher Instandsetzung und weiterführender Unterhaltung könnte die weitere Nutzungsdauer der Bauwerke BW2131506 und 2131513 bis zu 100 Jahre sowie der Bauwerke ASL_027 und ASL_030 bis zu 50 Jahre betragen.
Eine Kostengegenüberstellung zeigt die zu erwartende Kostenentwicklung der Sanierung Im Zuge der Elektrifizierung sowie späterer Durchführung ohne die Synergieeffekte zu nutzen.
Ebenso sind zu erwartende Neubaukosten ab ca. 2050 dargestellt, sollten die Bauwerke nicht weiter unterhalten werden.
Beschlussvorschlag
Die Stadt Schönberg fasst den Grundsatzbeschluss die notwendigen Sanierungsmaßnahmen der städtischen Bahnbrücken über die Gleise der DB, im Zuge der Elektrifizierung der Strecke 1122, durchzuführen.
Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, mit Unterstützung durch ein Ingenieurbüro, alle notwendigen Voruntersuchungen, Planungen und Ausschreibungen sowie das anschließende Vergabeverfahren einschließlich Zuschlagsentscheidung zu tätigen.
Die Zuschlagserteilung erfolgt durch den Bürgermeister und seinen Stellvertreter.
Die finanziellen Mittel sind im Produktsachkonto zusätzlich in 2026 und 2027 einzustellen.
Finanz. Auswirkung
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GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG 2027 |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
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800.000,00 € |
100.000,00 € |
700.000,00 € |
00,00 € |
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FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
800.000,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
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Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
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Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
54101/5233 |
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Beiträge |
00,00 € |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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7,9 MB
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2
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(wie Dokument)
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57,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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49 kB
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4
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(wie Dokument)
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47,7 kB
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5
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(wie Dokument)
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50,9 kB
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6
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(wie Dokument)
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12,4 MB
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7
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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8
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(wie Dokument)
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5 MB
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9
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(wie Dokument)
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14,5 kB
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10
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(wie Dokument)
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168,8 kB
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