Beschlussvorlage - 4/0430/2026

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In mehreren vorangegangenen Sitzungen der Gemeinde Lüdersdorf ist die baufällige Mauer an der Schulzufahrt in Wahrsow zur Sprache gekommen.

Dabei gab es wiederholt unterschiedliche Ansichten bezüglich einer möglichen Sanierung oder eines Umbaus.

 

Es erfolgte am 13.02.2026 ein Vor-Ort Termin mit Mitarbeitern des Amtes sowie Vertretern der Gemeinde.

 

Die Mauer an der Schulzufahrt ist standfest und droht nicht zu kippen. Eine Gefahr besteht lediglich bei den lose aufliegenden Platten. Die Treppe, das Geländer sowie der Gehweg weisen einen desolaten Zustand auf. Die Verkehrssicherheit ist durch lose Platten, Wurzelaufbrüche und schiefe Treppenstufen nicht mehr gegeben. Ein Rückbau oder eine Sperrung wären zwingend erforderlich, da die Gemeinde verkehrssicherungspflichtig ist.

 

Der Zufahrtsbereich ist sehr schmal (ca. 3,5m breite) und bedarf einer entsprechenden Beschilderung.

Es sollte die Beschilderung eines verkehrsberuhigten Bereiches angeordnet werden. Innerhalb des Bereiches gelten besondere Verhaltensregeln, wie Schrittgeschwindigkeit, warten bei Bedarf sowie Nutzung der gesamten Straßenbreite durch Fußgänger.

 

Die Zufahrt an der Mauer komplett zu sperren und nur den Fuß- und Radverkehr zuzulassen ist aufgrund der privaten Zufahrten (Nr. 19/ Nr. 20) nicht möglich.

 

Die Zufahrt an der Hans-Wende Halle ist in Ihrer Dimensionierung und Ausführung der Schulzufahrt an der Mauer gleichzustellen.

Die vorhandene Breite von ca. 3,5m sowie das Fehlen eines gesonderten Fußweges und der Beschilderung besitzen großes Konfliktpotenzial.

 

Aufgrund der oben genannten Problematiken wurde eine Skizze angefertigt, auf der ersichtlich werden soll, wie ein Umbau realisiert werden müsste, um den aktuellen Richtlinien zu entsprechen.

 

Bei Neuanlage eines Gehweges müssen mindestens 2,50m vorhanden sein.

Ein kompletter Umbau von beiden Zufahrten mit 2 Fahrspuren sowie baulich getrenntem Gehweg ist aus fachlicher Sicht anzuraten.

 

Die Kosten zur Sanierung der Mauer sowie Rückbau des Gehwegs mit korrekter Beschilderung (Variante A), des Rückbaus der Mauer und des Gehweges mit korrekter Beschilderung (Variante B) sowie die Kosten des fachlich korrekten Umbaus nach gängigem Regelwerk (Variante C) sind anliegend dargestellt.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Lüdersdorf beschließt zur Sanierung bzw. Herstellung der Zufahrt zur Schule Wahrsow die Variante

1. A oder 

2. B oder

3. C. 

Das Amt wird mit allen für die Umsetzung benötigten Voruntersuchungen, Vergabeverfahren sowie Zuschlagsentscheidungen beauftragt. Die Zuschlagserteilung für die benötigten Aufträge erfolgt über den Bürgermeister sowie dessen Stellvertreter.

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Finanz. Auswirkung

Kostenschätzung der einzelnen Varianten: siehe Anhang

Einstellung von Haushaltsmitteln der Variante A oder B unter Produktsachkonto 54101/5233.

Einstellung von Variante C als Neubaumaßnahme unter Produktsachkonto 21501/ 096 Projekt 52.

 

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Anlagen

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