Beschlussvorlage - 4/0444/2026

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Nachdem bei den letzten turnusmäßigen obligatorischen Generalinspektionen an zwei Leichtflüssigkeitsabscheidern in der Lübecker Straße in Schönberg erhebliche Mängel festgestellt wurden, erfolgte eine Betrachtung in wie weit diese Anlagen überhaupt noch erforderlich sind. Im Ergebnis ist eine Niederschlagswasserbehandlung zu bejahen, allerdings nicht mehr in Form von Leichtflüssigkeitsabscheidern.

Die vorhandenen Anlagen jedenfalls sind für eine erforderliche Niederschlagswasserbehandlung nicht mehr hinreichend. Es wäre in der Folge eine Umrüstung oder ein Ersatz hin zu „einfacheren“ Sedimentationsanlagen für den Stoffrückhalt im Niederschlagswasser vorzunehmen. Damit entfallen zukünftig auch die kostenintensiven obligatorischen Generalinspektionen.

Hierzu die wirtschaftlichste Möglichkeit herauszuarbeiten, die erforderlichen Behördenbeteiligungen zu durchlaufen und die Maßnahme planerisch und baulich zu betreuen sowie auszuführen, ist ein Beschluss als Arbeitsgrundlage erforderlich.

 

Der Sachverhalt wurde zuletzt im Bauausschuss am 18.11.2025 beraten. Es wurde die zweckmäßige Umrüstung oder Erneuerung unter Beachtung der Wirtschaftlichkeitsgrundätze empfohlen.

Es wird insoweit auf die Beratungshistorie (Anlage) verwiesen.

 

Der Hauptausschuss als zuständiges Beschlussorgan (nach Vorberatung durch den Bauausschuss) hat am 29.01.2026 die Verweisung in den Bauausschuss beschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Ordnung empfiehlt:

 

 

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Finanz. Auswirkung

Kostenschätzung: 50.000,00 € inkl. Planungsleistungen

Die Mittel wurden zum Nachtragshaushalt 2025 angemeldet.

 

 

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Anlagen

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