Beschlussvorlage - 4/0384/2026-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Rahmen des Projekts HOTSPOT28 plant der BUND MV e. V., im ehemaligen Grenzgebiet um Herrnburg einen Rundweg einzurichten, der auf anschauliche und spielerische Weise Wissen über Natur, Artenvielfalt und die historische Bedeutung des Gebiets vermittelt. Das Gebiet des Grünen Bandes zeichnet sich durch eine hohe ökologische Qualität sowie einen besonderen kulturhistorischen Wert aus. Derzeit verlaufen jedoch mehrere ungeregelte Trampelpfade durch das Gebiet. Dies beeinträchtigt die zu schützenden Arten und erschwert zugleich eine sachgerechte Pflege des Offenlandes.

 

Im Rahmen der Vorberatung im Bauausschuss wurden Hinweise auf schützenswerte Teichstrukturen und Biotope gegeben, die in diesem Bereich eine abweichende Wegeführung erforderlich machten. Diese Hinweise wurden in die weiteren Betrachtungen einbezogen und im Zuge eines Mitarbeiterwechsels beim BUND nochmals aufgegriffen und weiter ausgearbeitet.

 

Hieraus ergab sich eine Anpassung der Wegeführung, wie den Anlagen zu entnehmen ist. Anliegend sind auf drei Kartenblättern der nördliche und der südliche Rundweg dargestellt. Der nördliche Rundweg weist eine Länge von 3.163 m auf, der südliche eine Länge von 3.059 m. Beide Wege verlaufen über öffentlich zugängliche Wege und Trampelpfade. Jeweils etwa ein Drittel der Strecke befindet sich innerhalb von Schutzgebieten.

 

Anliegend sind zudem die Flurstücke aufgeführt, auf denen die Errichtung der Objekte vorgesehen ist, sowie deren jeweilige Ausgestaltung. Es handelt sich hierbei um einen Entwurf. Im Rahmen der weiteren Abstimmung mit allen Beteiligten können sich noch Änderungen ergeben.

 

Die Gemeinde hat nun über die Erteilung des Einvernehmens zu entscheiden. Zudem ist zu beschließen, ob und in welchem Umfang der Bauhof in diesem Zusammenhang eingebunden werden soll und ob die jeweilige Ausgestaltung an den vorgesehenen Standorten in der vorliegenden Form befürwortet wird.

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Beschlussvorschlag

  1. Die Gemeinde stimmt der Nutzung der in den folgenden Tabellen aufgeführten gemeindeeigenen Flurstücke für die Errichtung von

a. Start-Tafeln,

b. Rundweg-Tafeln,

c. Skulpturen sowie

d. Wegweisern

im Rahmen des Projektes HOTSPOT28 zu und beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Gestattungsvertrages mit dem BUND MV e.V. vorzubereiten. Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden bevollmächtigt, den Getattungsvertrag zu unterzeichen.

 

  1. Die Gemeinde beschließt, dass für die Anbringung von Wegweisern an Verkehrsschildern und Laternen ein Sondernutzungsantrag durch den Vorhabenträger beim Amt Schönberger Land, Fachbereich III, einzureichen ist.

 

  1. Die Gemeinde beauftragt den Bauhof, die Errichtung der Objekte auf den

gemeindeeigenen und fremden Flurstücken vorzunehmen, soweit der BUND MV

e.V. die schriftliche Genehmigung der Eigentümer vorlegt und die Objekte übergibt.

 

  1. Die Gemeinde legt fest, dass der BUND MV e.V. als Vorhabenträger des Lehrpfads

folgende Verpflichtungen trägt:

a. Entwicklung und Herstellung der Objekte,

b. Unterhaltung und Instandhaltung,

c. vollumfänglicher Rückbau, wenn ihm die Instandhaltung nicht mehr möglich ist oder er sie nicht mehr wünscht.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Für die Gemeinde können Personalaufwendungen im Zusammenhang mit dem Einsatz des Bauhofes entstehen.

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Anlagen

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