Beschlussvorlage - VO/4/334/2006

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Geltungsbereich:

 

Die Umgrenzung des Gebietes ist der beigefügten Übersicht zu entnehmen.

 

 

 

Sachverhalt:

 

Die Stadt Schönberg beabsichtigt die Aufstellung einer Ergänzungssatzung für den in der Übersichtsskizze dargestellten Bereich. Da in der Umgebung bereits eine Bebauung mit erheblichem Gewicht vorhanden ist,  ist eine Ergänzung vorgesehen. Die Erschließung kann über vorhandene Wegeflächen gesichert werden. Die Anschlüsse an vorhandene Ver- und Entsorgungsmedien ist möglich. Für die planungsrechtliche Vorbereitung ist die Durchführung des Satzungsverfahrens für eine Ergänzungssatzung erforderlich. Die überbaubaren Grundstücke befinden sich in städtischem Eigentum.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtvertreter der Stadt Schönberg fassen den Beschluss über die Aufstellung der Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 BauGB. Teilflächen sind in die im Zusammenhang bebaute Ortslage Sabow einzubeziehen.

 

  1. Mit der Erarbeitung der Satzung wird das Planungsbüro Mahnel in 23936 Grevesmühlen, Rudolf – Breitscheid – Str. 11, beauftragt.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich nach § 2 Abs. 1 BauGB bekannt zu machen.

 

  1. Die Stadtvertreter der Stadt Schönberg billigen die Abgrenzung für den Teilbereich (entsprechend Übersichtsskizze), der in die im Zusammenhang bebaute Ortslage Sabow einbezogen werden soll und für den eine Neubebauung straßenbegleitend zugelassen werden soll.

 

5.      Eine Umweltprüfung ist im Rahmen der Aufstellung der Satzung nicht erforderlich.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Ergänzungssatzung betrifft vor allem städtische Grundstücke. Die Kosten sind durch die Stadt zu tragen.

Loading...