Beschlussvorlage - VO/1/263/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zum Urteil des Verwaltungsgerichtes Schwerin zur Gültigkeit der Kommunalwahl vom 13.06.2004 - hier: Entscheidung über die Einlegung von Rechtsmitteln
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Monika Döbler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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07.03.2006
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Erledigt
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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09.03.2006
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Am
13.02.2006 ist Herrn Rechtsanwalt Pätzmann, der die Stadt Schönberg in besagtem
Rechtsstreit vertritt, das Urteil zum Wahlprüfungsverfahren Landrat des
Landkreises Nordwestmecklenburg ./. Stadtvertretung der Stadt Schönberg-
zugestellt worden. Danach wird die Stadtvertretung Schönberg unter Aufhebung
ihres Wahleinspruchbescheides vom 15. Juli 2004 zur Feststellung verpflichtet,
dass die Wahl der Stadtvertretung der Stadt Schönberg vom 13. Juli 2004
ungültig ist. Gegen dieses Urteil steht der Stadtvertretung die Berufung zu,
wenn sie vom Oberverwaltungsgericht zugelassen wird. Die Zulassung der Berufung
ist wiederum innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils zu beantragen.
Diese Frist läuft ab mit Ablauf des 13.03.2006. Sollte sich die Stadtvertretung
entscheiden, die Zulassung der Berufung nicht zu beantragen, würde das Urteil
dann mit Ablauf des 13.03.2006 rechtskräftig werden.
Erst mit
Rechtskraft des Urteils ist die Stadtvertretung verpflichtet, durch Beschluss
die Feststellung der Ungültigkeit der Wahl der Stadtvertretung unter Aufhebung
ihres Wahleinspruchbescheides vom 15.07.2004 vorzunehmen. Da Herr Rechtsanwalt
Pätzmann bereits in seinem Schreiben vom 20.10.2005 in Auswertung der
mündlichen Verhandlung in dieser Angelegenheit darlegte, dass er keinerlei
Erfolgsaussichten für ein etwaiges Berufungsverfahren sehen würde, wird
empfohlen, dass die Stadtvertretung das Urteil akzeptiert und die Zulassung der
Berufung nicht beantragt.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtvertretung der Stadt Schönberg akzeptiert das Urteil des
Verwaltungsgerichtes Schwerin in der Verwaltungsstreitsache zur Gültigkeit der
Wahl der Stadtvertretung Schönberg vom 13.06.2004, wonach die Stadtvertretung
zur Feststellung der Ungültigkeit der Wahl der Stadtvertretung unter Aufhebung
ihres Wahleinspruchbescheides vom 15.07.2004 verpflichtet wird. Die Zulassung
der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht wird nicht beantragt.
