Beschlussvorlage - VO/2/131/2006

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Schönberg hat im Jahr 1995 eine Ausfallbürgschaft übernommen gegenüber der Deutschen Kreditbank AG zu Gunsten der Grundstücksgesellschaft Stadt Schönberg mbH in Höhe des nicht entlastungsfähigen Darlehensanteil der Altschulden von DM 5.021.036,66.

 

Der Kreditvertrag über die Altschulden soll durch die Grundstücksgesellschaft Stadt Schönberg umgeschuldet/umfinanziert werden. Zur Absicherung wird daher eine neue Ausfallbürgschaft erforderlich.

 

Der Restbetrag der Altschulden beläuft sich auf EUR 1.456.726,11, welche durch eine Ausfallbürgschaft von Seiten der Stadt Schönberg abgesichert werden müsste.

 

Mit der Übernahme der neuen Ausfallbürgschaft, wird die bestehende Bürgschaft zurückgegeben.

Hierbei tritt eine Verminderung der übernommenen Ausfallbürgschaft von 1.110.489,17 € ein.

 

Die Absicherung der Umschuldung der Grundstücksgesellschaft Stadt Schönberg mbH durch eine Ausfallbürgschaftübernahme durch die Stadt Schönberg ist notwendig, da damit bessere Kommunalkreditkonditionen erzielt werden können.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Schönberg beschließt die Übernahme einer Ausfallbürgschaft in Höhe von

EUR 1.457.726,11 zu Gunsten der Grundstücksgesellschaft Stadt Schönberg mbH zweckgebunden der Umfinanzierung der Altschulden (Wohnungsbau) bei der Deutschen Kreditbank AG.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Zins- und Tilgungsleistungen erfolgen über die Grundstücksgesellschaft Stadt Schönberg mbH.

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