Beschlussvorlage - VO/3/145/2006

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Derzeit bestehen noch die Satzungen der ehemaligen Gemeinden Pötenitz und Harkensee über die Sondernutzung des Strandbereiches zu Badezwecken.

 

Aufgrund des § 44 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetz (LNatG) haben die Gemeinden das Recht, einen zum Gemeindegebiet gehörenden Teil des Strandes für den Badebetrieb zu nutzen. Der in § 43 Abs. 1 LNatG eingeräumte Gemeingebrauch kann die Gemeinde durch eine Satzung einschränken. Die Gemeinde trifft die Regelungen im eigenen Wirkungskreis.

 

In der Anlage füge ich einen selbsterarbeiteten Entwurf einer Strandsatzung bei. Weiterhin füge ich die beiden Satzungen der Gemeinde Harkensee und Pötenitz sowie den Entwurf von Herrn Matzke und Herrn Garbe (Stand: 15.07.2005) bei.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Dassow beschließt die vorliegende Satzung über die Sondernutzung des Strandbereiches der Stadt Dassow zu Badezwecken.

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Finanz. Auswirkung

 

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