Beschlussvorlage - VO/4/626/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 21 der Stadt Dassow (OT Rosenhagen) "Sondergebiet für Ferienhäuser und öffentlichen Parkplatz östlich der gewachsenen Ortslage Rosenhagen"
hier: Beschluss über den Vorentwurf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Umwelt Dassow
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Vorberatung
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21.06.2007
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Erledigt
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Ausschuss für Tourismus, Wirtschaft und Verkehr Dassow
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Vorberatung
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21.06.2007
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Vorberatung
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26.06.2007
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Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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11.07.2007
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17.10.2007
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die
Stadt Dassow hat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 21 für das
genannte Gebiet gefasst. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse des
Abstimmungsverfahrens in der Stadtvertretung wurde die Abstimmung mit dem
Ortsbeirat in Pötenitz vorgenommen. Im Ortsbeirat wurden 3 Varianten
diskutiert. Diese Varianten unterschieden sich hinsichtlich ihrer Erschließungsvarianten.
Die Erschließungsvarianten gehen davon aus, dass
-
in einer
Variante eine Straße um den Ort östlich herumgeführt wird,
-
in einer
Variante eine mittige Zufahrt hergestellt wird, ohne jedoch über den Gutshof
wieder an die Dorfstraße heranzuführen (könnte weiter diskutiert werden),
-
eine Variante,
die vom Gutshof her einen Teil des Gebietes verkehrlich erschließt.
Aufgrund
der örtlichen Inaugenscheinnahme und der Kapazitäten für die zukünftige
bauliche Entwicklung im Ortsteil Rosenhagen wird die Variante bevorzugt, die
eine separate verkehrliche Anbindung vorsieht. Diese Variante für die
verkehrliche Anbindung ist am besten geeignet, die Maßstäbigkeit der Bebauung
im Ortsteil Rosenhagen zu berücksichtigen und zu würdigen. Eine dem Ort
angepasste Erschließungsstruktur würde entstehen können. Eine Umgehungsstraße
östlich am Ort vorbei, ist nicht Ziel der baulichen Entwicklung für Rosenhagen.
Eine Anbindung ausschließlich über den Gutshof und auch zeitlich befristet, ist
auch nicht Ziel der baulichen Entwicklung für den Ort, zumal nicht absehbar
wäre, wann eine von der Dorfstraße losgelöste verkehrliche Erschließung möglich
wäre. Auf der Grundlage der Erörterung und der Diskussion hat sich der
Ortsbeirat für die mittig gelegene Erschließungsvariante entschieden. Da die
Grundstücksfragen noch nicht vollständig geklärt sind und noch nicht die
Verfügbarkeit über alle Grundstücke besteht, wäre ein Umlegeverfahren
durchzuführen, um Sicherheit für die Umsetzung zumindest der Herstellung der
öffentlichen Erschließungsanlagen und Verkehrsflächen zu schaffen.
Die
Nutzung ist ausschließlich Feriennutzung im Sinne eines Sonstigen
Sondergebietes nach § 10 Abs. 4 BauGB.
Auf
der Grundlage der Abstimmungen wird der Variante mit der mittigen
Erschließungsstruktur Vorrang eingeräumt und das Verfahren mit der Abfrage
erster Stellungnahmen fortgeführt.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtvertretung beschließt:
1.
Die Stadt Dassow
billigt die Vorentwürfe über den Bebauungsplan mit der mittig gelegenen
Erschließungsstraße für das Beteiligungsverfahren.
2.
Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 1 BauGB und die
Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB am Verfahren zu beteiligen.
3.
Die Beteiligung
erfolgt mit dem Ziel, Umfang und Detaillierungsgrad für Umweltprüfungen zu
präzisieren.
4.
Nach
Durchführung des Beteiligungsverfahrens ist eine Auswertung vorzunehmen, um
einen Entwurf für die weitere Beteiligung vorzubereiten.
