Beschlussvorlage - VO/4/626/2007

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Dassow hat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 21 für das genannte Gebiet gefasst. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Abstimmungsverfahrens in der Stadtvertretung wurde die Abstimmung mit dem Ortsbeirat in Pötenitz vorgenommen. Im Ortsbeirat wurden 3 Varianten diskutiert. Diese Varianten unterschieden sich hinsichtlich ihrer Erschließungsvarianten. Die Erschließungsvarianten gehen davon aus, dass

-          in einer Variante eine Straße um den Ort östlich herumgeführt wird,

-          in einer Variante eine mittige Zufahrt hergestellt wird, ohne jedoch über den Gutshof wieder an die Dorfstraße heranzuführen (könnte weiter diskutiert werden),

-          eine Variante, die vom Gutshof her einen Teil des Gebietes verkehrlich erschließt.

Aufgrund der örtlichen Inaugenscheinnahme und der Kapazitäten für die zukünftige bauliche Entwicklung im Ortsteil Rosenhagen wird die Variante bevorzugt, die eine separate verkehrliche Anbindung vorsieht. Diese Variante für die verkehrliche Anbindung ist am besten geeignet, die Maßstäbigkeit der Bebauung im Ortsteil Rosenhagen zu berücksichtigen und zu würdigen. Eine dem Ort angepasste Erschließungsstruktur würde entstehen können. Eine Umgehungsstraße östlich am Ort vorbei, ist nicht Ziel der baulichen Entwicklung für Rosenhagen. Eine Anbindung ausschließlich über den Gutshof und auch zeitlich befristet, ist auch nicht Ziel der baulichen Entwicklung für den Ort, zumal nicht absehbar wäre, wann eine von der Dorfstraße losgelöste verkehrliche Erschließung möglich wäre. Auf der Grundlage der Erörterung und der Diskussion hat sich der Ortsbeirat für die mittig gelegene Erschließungsvariante entschieden. Da die Grundstücksfragen noch nicht vollständig geklärt sind und noch nicht die Verfügbarkeit über alle Grundstücke besteht, wäre ein Umlegeverfahren durchzuführen, um Sicherheit für die Umsetzung zumindest der Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlagen und Verkehrsflächen zu schaffen.

Die Nutzung ist ausschließlich Feriennutzung im Sinne eines Sonstigen Sondergebietes nach § 10 Abs. 4 BauGB.

Auf der Grundlage der Abstimmungen wird der Variante mit der mittigen Erschließungsstruktur Vorrang eingeräumt und das Verfahren mit der Abfrage erster Stellungnahmen fortgeführt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt:

1.      Die Stadt Dassow billigt die Vorentwürfe über den Bebauungsplan mit der mittig gelegenen Erschließungsstraße für das Beteiligungsverfahren.

2.      Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 1 BauGB und die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB am Verfahren zu beteiligen.

3.      Die Beteiligung erfolgt mit dem Ziel, Umfang und Detaillierungsgrad für Umweltprüfungen zu präzisieren.

4.      Nach Durchführung des Beteiligungsverfahrens ist eine Auswertung vorzunehmen, um einen Entwurf für die weitere Beteiligung vorzubereiten.

 

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