Beschlussvorlage - VO/4/645/2007-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der letzten Stadtvertretung wurde im Nichtöffentlichen Teil von den Vorhabenträgern der Sachverhalt des o. g. Vorhabens erläutert.

Hierzu gab es bereits die in der Anlage nochmals beigefügte Vorlage, die einen Aufstellungsbeschluss beinhaltet.

Ziel war es, in der Stadtvertretung das grundsätzliche Votum zum Vorhaben zu erhalten.

Die Stadt steht der Maßnahme positiv gegenüber.

Auf Grund der gesetzlichen Vorschriften sind jedoch Beschlussfassungen zu Bauleitplanverfahren im öffentlichen Teil zu fassen.

Für die Einleitung des Verfahrens und Vorbereitung der Unterlagen ist daher der Aufstellungsbeschluss im öffentlichen Teil dieser Sitzung zu fassen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.      Die Stadtvertretung der Stadt Dassow fasst den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes in den in der Anlage dargestellten Grenzen.

2.      Das Plangebiet ist in der Anlage dargestellt.

3.      Planungsziele bestehen im folgenden:

-          Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für eine Biogasanlage im Sonstigen Sondergebiet und Regelung der landwirtschaftlich-gewerblichen Anlagen innerhalb eines Sondergebietes,

-          Parallele Bearbeitung von Bebauungsplan und Flächennutzungsplan,

-          Erarbeitung erforderlicher Gutachten zu Auswirkungen des Verkehrs – Verkehrslärm, Auswirkungen von Gerüchen,

-          Rücknahme der Viehhaltung in den landwirtschaftlichen Anlagen nördlich von Kaltenhof.

4.      Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

5.      Das Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB mit dem Vorentwurf und grundsätzlichen Planzielen für Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange ist durchzuführen.

6.      Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB ist erst nach dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB unter Berücksichtigung der Stellungnahmen und der vorliegenden Gutachten in Form einer Bürgerveranstaltung durchzuführen.

7.      Umfang und Detaillierungsgrad der Prüfung der Umweltbelange sind zu befragen. Auf der Grundlage der Auswertung der Beteiligungsverfahren ist der Plan für weitere Beteiligungsverfahren vorzubereiten.

8.      Die Kosten für das Planverfahren trägt der Vorhabenträger. Diese sind im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zu regeln.

 

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