Beschlussvorlage - VO/4/645/2007-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan für die Errichtung einer Biogasanlage in Kaltenhof
hier: Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Administrator Administrator
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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26.09.2007
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14.11.2007
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Umwelt Dassow
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Vorberatung
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06.11.2007
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Vorberatung
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29.10.2007
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In
der letzten Stadtvertretung wurde im Nichtöffentlichen Teil von den
Vorhabenträgern der Sachverhalt des o. g. Vorhabens erläutert.
Hierzu
gab es bereits die in der Anlage nochmals beigefügte Vorlage, die einen
Aufstellungsbeschluss beinhaltet.
Ziel
war es, in der Stadtvertretung das grundsätzliche Votum zum Vorhaben zu
erhalten.
Die
Stadt steht der Maßnahme positiv gegenüber.
Auf
Grund der gesetzlichen Vorschriften sind jedoch Beschlussfassungen zu
Bauleitplanverfahren im öffentlichen Teil zu fassen.
Für
die Einleitung des Verfahrens und Vorbereitung der Unterlagen ist daher der
Aufstellungsbeschluss im öffentlichen Teil dieser Sitzung zu fassen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Stadtvertretung der Stadt Dassow fasst den Beschluss über die Aufstellung des
Bebauungsplanes in den in der Anlage dargestellten Grenzen.
2.
Das
Plangebiet ist in der Anlage dargestellt.
3.
Planungsziele
bestehen im folgenden:
-
Schaffung
planungsrechtlicher Voraussetzungen für eine Biogasanlage im Sonstigen
Sondergebiet und Regelung der landwirtschaftlich-gewerblichen Anlagen innerhalb
eines Sondergebietes,
-
Parallele
Bearbeitung von Bebauungsplan und Flächennutzungsplan,
-
Erarbeitung
erforderlicher Gutachten zu Auswirkungen des Verkehrs – Verkehrslärm,
Auswirkungen von Gerüchen,
-
Rücknahme
der Viehhaltung in den landwirtschaftlichen Anlagen nördlich von Kaltenhof.
4.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
5.
Das
Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB mit dem Vorentwurf und
grundsätzlichen Planzielen für Behörden und sonstige Träger öffentlicher
Belange ist durchzuführen.
6.
Die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB ist erst nach dem
Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB unter Berücksichtigung der
Stellungnahmen und der vorliegenden Gutachten in Form einer Bürgerveranstaltung
durchzuführen.
7.
Umfang
und Detaillierungsgrad der Prüfung der Umweltbelange sind zu befragen. Auf der
Grundlage der Auswertung der Beteiligungsverfahren ist der Plan für weitere
Beteiligungsverfahren vorzubereiten.
8.
Die
Kosten für das Planverfahren trägt der Vorhabenträger. Diese sind im Rahmen
eines städtebaulichen Vertrages zu regeln.
