Beschlussvorlage - VO/4/714/2007

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Regionale Planungsverband Westmecklenburg hat aufgrund veränderter Rahmenbedingungen und geänderter Rechtsgrundlagen beschlossen, das Regionale Raumordnungsprogramm Westmecklenburg nach 11 Jahren von 1996 fortzuschreiben und als Regionales Raumentwicklungsprogramm RREP neu aufzustellen.

 

Damit soll die Entwicklung einer leistungsfähigen Raumstruktur unterstützt, die Wettbewerbsfähigkeit Westmecklenburg gestärkt und sichere Rahmenbedingungen für wirtschaftliches Wachstum und für die weitere Verbesserung der Lebensbedingungen geschaffen werden.

 

Der Entwurf zum 1. Beteiligungsverfahren ist allen betroffenen Gemeinden zugegangen. Ein Exemplar liegt seit dem 21. September 2007 im Amt Schönberger Land; Dassower Straße 4 zur Einsicht für die Öffentlichkeit aus.

Die Gemeinden wurden hiermit gebeten, ihre Stellungnahme bis zum 21.12.2007 dem zuständigen Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg zukommen zu lassen.

 

Das Gebiet der Stadt Dassow befindet sich im Nordwesten des Landkreises Nordwestmecklenburg direkt an der Landesgrenze zu Schleswig-Holstein und ist dem Stadt-Umland-Raum Lübeck zugeordnet.

Zu diesem gehören weiterhin im mecklenburgischen Teil die Gemeinden Selmsdorf, Schönberg, Lockwisch, Lüdersdorf, Groß Siemz und Niendorf. Hier sind vor allem Planungen von überörtlicher Bedeutung Landesgrenzüberschreitend abzustimmen. Vorhandene Disparitäten in der Siedlungsstruktur und Arbeitsplatzangebot ist schrittweise zu überwinden. Ungleichgewichte zwischen Besiedlungsdichte und Wirtschaftskraft zwischen den holsteinischen und mecklenburgischen Teilen sollen ausgeglichen werden und eine nachholende Siedlungsentwicklung in den mecklenburgischen Gemeinden gesichert werden.

 

Die Stadt Dassow hat einschließlich ihrer Ortsteile ca. 4058 Einwohner. Sie ist neben Schönberg und Lüdersdorf auch als Grundzentrum innerhalb der Grenzraumes im RREP eingestuft und hat somit die Nahversorgung der Bevölkerung und das Grundangebot des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bedarfes zu sichern und weiterzuentwickeln.

Zusätzlich haben diese Grundzentren im Stadt-Umland-Raum von Lübeck in besonderem Maße Entwicklungsimpulse für Wohnfunktionen und für Gewerbe aufnehmen. Entsprechende Bauflächenangebote einschließlich der infrastrukturellen Voraussetzungen sind in konzentrierter Form im Hauptort zu schaffen und vorzuhalten.    

 

Mit der Einstufung der Grundzentren folgt das Raumentwicklungsprogramm den Einstufungskriterien des Landesentwicklungsprogramms Mecklenburg-Vorpommern (LEP M-V). Voraussetzungen sind: ein städtische Siedlungskern, mindestens 5.000 Einwohner in der Gemeinde, mind. 600 Beschäftigte, 300 Einpendler, 700 m² Verkaufsfläche im Lebensmitteleinzelhandel, eine Bank- oder Sparkassenfiliale, ein praktizierender Arzt und eine Schule und 5.000 Einwohner im Nahbereich.

 

Unterhalb dieser Ebene wie z. B. Siedlungsschwerpunkte sind im Stadt-Umland-Raum Lübeck nicht weiter ausgewiesen. Hiermit soll einer weiteren Suburbanisierung entgegen gewirkt werden und eine Schwächung des Mittelzentrums Wismar und Oberzentrum Schwerin durch Einwohnerverluste und Nichtauslastung kostenintensiver Infrastruktureinrichtungen zugunsten der Randgemeinden vermieden werden.    

 

Verkehrlich ist die Stadt Dassow überregional an die Bundesstraße B 105 aus Lübeck Richtung  Grevesmühlen weiterführend nach Wismar, Rostock angebunden. Die Landesstraße L 01 verläuft von Dassow südlich nach Schönberg und bindet die Stadt an die B 104 Richtung Rehna, Gadebusch an das Oberzentrum Schwerin an. Darüber hinaus dient die B 104 als Zubringer zur A 20 (Lübeck – Schwerin)

In nördliche Richtung läuft die L 01 Ostseenah über Kalkhorst, Klütz zum Mittelzentrum Wismar.

Die Kreisstraße K 45 verbindet Dassow mit Schleswig-Holstein, dem Priwall.

Dassow gehört zum mittleren Verflechtungsbereich Grevesmühlen.

 

 

 

Das gesamte Gemeindegebiet befindet sich vollständig im Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft und im Tourismusentwicklungsraum.

Als Tourismusschwerpunkträume sind die Ortsteile von Dassow an der westmecklenburgischen Ostseeküste (außer in der Großdarstellung Pötenitz) im RREP ausgewiesen. Hier ist als Hauptwirtschaftsfaktor der Fremdenverkehr in besonderem Maße zu entwickeln, touristische Angebote an Einrichtungen und Leistungen bedarfsgerecht zu erweitern, verbessern und zu vervielfältigen. Vor allem hier ist die Nachfrage nach Ferienwohnungen und Wochenendhäusern zu decken. Einer Umnutzung in Dauerwohnungen und einer Fremdnutzung ist entgegenzuwirken. 

Durch das Gemeindegebiet von Dassow führt der regional bedeutsame Ostseeküstenradwanderweg.

 

Gleichzeitig gehört der nahe Ostseeküstenbereich zum Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege sowie zum Natura 2000-Gebiet. Andere, nicht mit diesem Ziel vereinbare Vorhaben sind hier auszuschließen.

 

Weitere Einzelheiten im Detail sind im Originalexemplar des RREP im Amt Schönberger Land einsehbar. Dem Bürgermeister steht zudem ein Entwurfsexemplar zur Verfügung bzw. liegt ein RREP am Sitzungsabend zur Einsicht vor. 

 

Prinzipiell sind alle Raumentwicklungsbelange der Stadt Dassow im Entwurf zum 1. Beteiligungsverfahren enthalten.

In den Sitzungen können weitere Hinweise und Anregungen in die Stellungnahme aufgenommen werden.  

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Dassow erkennt die grundsätzliche Notwendigkeit einer Neubewertung und Neuaufstellung der Grundsätze der regionalen Raumentwicklung bzw. des Raumentwicklungsprogramms.

 

Im Rahmen des  1.Beteiligungsverfahren hat sich die Stadt Dassow mit dem RREP Westmecklenburg intensiv auseinandergesetzt.

Die Stadt Dassow ist im 1. Entwurf des RREP als Grundzentrum ausgewiesen und hat in den vergangenen Jahren  erhebliche Investitionen in die Weiterentwicklung des Ortes getätigt. Es sind mehrere Wohngebiete entstanden, weitere Voraussetzungen für die Ansiedlung von Gewerbe durch Flächenneuausweisung wurden geschaffen, Investitionen in alle Bereiche der gemeindlichen Infrastruktur getätigt.

Die anhaltende Nachfrage nach Flächen für Gewerbe und Wohnen zeigt deutlich die Attraktivität des Standortes Dassow und unterstützt die Ausweisung Dassow als Grundzentrum.

 

Weitere Hauptprioritäten setzt sich Dassow in der Entwicklung des im Gemeindegebiet befindlichen Tourismusschwerpunktraumes in den Ortsteilen entlang der Ostseeküste, immer im Einklang bzw. unter Berücksichtigung des Naturschutzes und der Bewahrung eines naturnahen Landschaftsraumes.

 

Die Stadt Dassow kommt daher zu dem Ergebnis, dass ihre Ziele mit den dargestellten Zielen im  Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg vereinbar sind und stimmt dem Entwurf zum 1. Beteiligungsverfahren zu.   

 

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