Beschlussvorlage - VO/4/714/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Regionales Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg - Entwurf zum 1. Beteiligungsverfahren
hier: Stellungnahme der Stadt Dassow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Umwelt Dassow
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Vorberatung
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27.11.2007
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Erledigt
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Ausschuss für Tourismus, Wirtschaft und Verkehr Dassow
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Vorberatung
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27.11.2007
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Vorberatung
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04.12.2007
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Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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19.12.2007
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der
Regionale Planungsverband Westmecklenburg hat aufgrund veränderter
Rahmenbedingungen und geänderter Rechtsgrundlagen beschlossen, das Regionale
Raumordnungsprogramm Westmecklenburg nach 11 Jahren von 1996 fortzuschreiben
und als Regionales Raumentwicklungsprogramm RREP neu aufzustellen.
Damit
soll die Entwicklung einer leistungsfähigen Raumstruktur unterstützt, die
Wettbewerbsfähigkeit Westmecklenburg gestärkt und sichere Rahmenbedingungen für
wirtschaftliches Wachstum und für die weitere Verbesserung der
Lebensbedingungen geschaffen werden.
Der
Entwurf zum 1. Beteiligungsverfahren ist allen betroffenen Gemeinden
zugegangen. Ein Exemplar liegt seit dem 21. September 2007 im Amt Schönberger Land;
Dassower Straße 4 zur Einsicht für die Öffentlichkeit aus.
Die
Gemeinden wurden hiermit gebeten, ihre Stellungnahme bis zum 21.12.2007 dem
zuständigen Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg zukommen zu
lassen.
Das Gebiet der Stadt Dassow befindet sich im
Nordwesten des Landkreises Nordwestmecklenburg direkt an der Landesgrenze zu
Schleswig-Holstein und ist dem Stadt-Umland-Raum Lübeck zugeordnet.
Zu diesem gehören weiterhin im mecklenburgischen Teil
die Gemeinden Selmsdorf, Schönberg, Lockwisch, Lüdersdorf, Groß Siemz und
Niendorf. Hier sind vor allem Planungen von überörtlicher Bedeutung Landesgrenzüberschreitend
abzustimmen. Vorhandene Disparitäten in der Siedlungsstruktur und
Arbeitsplatzangebot ist schrittweise zu überwinden. Ungleichgewichte zwischen
Besiedlungsdichte und Wirtschaftskraft zwischen den holsteinischen und
mecklenburgischen Teilen sollen ausgeglichen werden und eine nachholende
Siedlungsentwicklung in den mecklenburgischen Gemeinden gesichert werden.
Die Stadt Dassow hat einschließlich ihrer Ortsteile
ca. 4058 Einwohner. Sie ist neben Schönberg und Lüdersdorf auch als
Grundzentrum innerhalb der Grenzraumes im RREP eingestuft und hat somit die
Nahversorgung der Bevölkerung und das Grundangebot des wirtschaftlichen,
sozialen und kulturellen Bedarfes zu sichern und weiterzuentwickeln.
Zusätzlich haben diese Grundzentren im
Stadt-Umland-Raum von Lübeck in besonderem Maße Entwicklungsimpulse für
Wohnfunktionen und für Gewerbe aufnehmen. Entsprechende Bauflächenangebote
einschließlich der infrastrukturellen Voraussetzungen sind in konzentrierter
Form im Hauptort zu schaffen und vorzuhalten.
Mit der Einstufung der Grundzentren folgt das
Raumentwicklungsprogramm den Einstufungskriterien des
Landesentwicklungsprogramms Mecklenburg-Vorpommern (LEP M-V). Voraussetzungen
sind: ein städtische Siedlungskern, mindestens 5.000 Einwohner in der Gemeinde,
mind. 600 Beschäftigte, 300 Einpendler, 700 m² Verkaufsfläche im
Lebensmitteleinzelhandel, eine Bank- oder Sparkassenfiliale, ein
praktizierender Arzt und eine Schule und 5.000 Einwohner im Nahbereich.
Unterhalb dieser Ebene wie z. B.
Siedlungsschwerpunkte sind im Stadt-Umland-Raum Lübeck nicht weiter
ausgewiesen. Hiermit soll einer weiteren Suburbanisierung entgegen gewirkt
werden und eine Schwächung des Mittelzentrums Wismar und Oberzentrum Schwerin
durch Einwohnerverluste und Nichtauslastung kostenintensiver Infrastruktureinrichtungen
zugunsten der Randgemeinden vermieden werden.
Verkehrlich ist die Stadt Dassow überregional an die Bundesstraße
B 105 aus Lübeck Richtung Grevesmühlen
weiterführend nach Wismar, Rostock angebunden. Die Landesstraße L 01 verläuft
von Dassow südlich nach Schönberg und bindet die Stadt an die B 104 Richtung
Rehna, Gadebusch an das Oberzentrum Schwerin an. Darüber hinaus dient die B 104
als Zubringer zur A 20 (Lübeck – Schwerin)
In nördliche Richtung läuft die L 01 Ostseenah über
Kalkhorst, Klütz zum Mittelzentrum Wismar.
Die Kreisstraße K 45 verbindet Dassow mit
Schleswig-Holstein, dem Priwall.
Dassow gehört zum mittleren Verflechtungsbereich
Grevesmühlen.
Das gesamte Gemeindegebiet befindet sich vollständig
im Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft und im Tourismusentwicklungsraum.
Als Tourismusschwerpunkträume sind die Ortsteile von
Dassow an der westmecklenburgischen Ostseeküste (außer in der Großdarstellung Pötenitz)
im RREP ausgewiesen. Hier ist als Hauptwirtschaftsfaktor der Fremdenverkehr in
besonderem Maße zu entwickeln, touristische Angebote an Einrichtungen und
Leistungen bedarfsgerecht zu erweitern, verbessern und zu vervielfältigen. Vor
allem hier ist die Nachfrage nach Ferienwohnungen und Wochenendhäusern zu
decken. Einer Umnutzung in Dauerwohnungen und einer Fremdnutzung ist
entgegenzuwirken.
Durch das Gemeindegebiet von Dassow führt der
regional bedeutsame Ostseeküstenradwanderweg.
Gleichzeitig gehört der nahe Ostseeküstenbereich zum
Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege sowie zum Natura
2000-Gebiet. Andere, nicht mit diesem Ziel vereinbare Vorhaben sind hier
auszuschließen.
Weitere Einzelheiten im Detail sind im
Originalexemplar des RREP im Amt Schönberger Land einsehbar. Dem Bürgermeister
steht zudem ein Entwurfsexemplar zur Verfügung bzw. liegt ein RREP am
Sitzungsabend zur Einsicht vor.
Prinzipiell sind alle Raumentwicklungsbelange der
Stadt Dassow im Entwurf zum 1. Beteiligungsverfahren enthalten.
In den Sitzungen können weitere Hinweise und
Anregungen in die Stellungnahme aufgenommen werden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die
Stadt Dassow erkennt die grundsätzliche Notwendigkeit einer Neubewertung und
Neuaufstellung der Grundsätze der regionalen Raumentwicklung bzw. des
Raumentwicklungsprogramms.
Im
Rahmen des 1.Beteiligungsverfahren hat
sich die Stadt Dassow mit dem RREP Westmecklenburg intensiv auseinandergesetzt.
Die
Stadt Dassow ist im 1. Entwurf des RREP als Grundzentrum ausgewiesen und hat in
den vergangenen Jahren erhebliche
Investitionen in die Weiterentwicklung des Ortes getätigt. Es sind mehrere
Wohngebiete entstanden, weitere Voraussetzungen für die Ansiedlung von Gewerbe
durch Flächenneuausweisung wurden geschaffen, Investitionen in alle Bereiche
der gemeindlichen Infrastruktur getätigt.
Die
anhaltende Nachfrage nach Flächen für Gewerbe und Wohnen zeigt deutlich die
Attraktivität des Standortes Dassow und unterstützt die Ausweisung Dassow als
Grundzentrum.
Weitere
Hauptprioritäten setzt sich Dassow in der Entwicklung des im Gemeindegebiet
befindlichen Tourismusschwerpunktraumes in den Ortsteilen entlang der
Ostseeküste, immer im Einklang bzw. unter Berücksichtigung des Naturschutzes
und der Bewahrung eines naturnahen Landschaftsraumes.
Die
Stadt Dassow kommt daher zu dem Ergebnis, dass ihre Ziele mit den dargestellten
Zielen im Raumentwicklungsprogramm
Westmecklenburg vereinbar sind und stimmt dem Entwurf zum 1.
Beteiligungsverfahren zu.
