Beschlussvorlage - VO/3/284/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Prüfung der Errichtung von Fußgängerüberwegen in Dassow, Rudolf-Breitscheid-Straße (Höhe Schule) und Grevesmühlener Straße Ecke Schillerstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich III
- Bearbeiter:
- Anja Surkamp
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Vorberatung
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15.01.2008
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Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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30.01.2008
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Laut
Beschluss des Tourismusausschusses Dassow am 24.10.07 wird die Errichtung von
Fußgängerüberwegen (FGÜ) an folgenden Stellen für erforderlich angesehen:
- Rudolf-Breitscheid-Straße
(Höhe Schule)
- Grevesmühlener
Straße Ecke Schillerstraße
Fußgängerüberwege
bedürfen einer verkehrsrechtlichen Anordnung der Straßenverkehrsbehörde.
Gemäß
der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ
2001) bestehen örtliche als auch verkehrliche Vorraussetzungen für die
Errichtung von Fußgängerüberwegen. Die vorstehend genannte Richtlinie wird der
Vorlage beigefügt.
FGÜ
dürfen u.a. nur dort angelegt werden, wo auf beiden Fahrbahnseiten ein Gehweg oder
ein weiterführender Fußweg vorhanden ist. Für den Standort Grevesmühlener
Straße ist diese Voraussetzung nicht erfüllt.
Nachdem
die allgemeinen und örtlichen Voraussetzungen für die Anlage von FGÜ geprüft
und gegeben sind, müssen die verkehrlichen Voraussetzungen unter Punkt 2.3 der
Richtlinie durch eine Verkehrszählung nachgewiesen werden. Die Anordnung eines
FGÜ kommt in Betracht, wenn die aus Tabelle 2 der Richtlinie ersichtlichen
Verkehrsstärken vorliegen. Die Fußgängerverkehrsstärken beziehen sich auf die
Spitzenstunden des Fußgänger-Querverkehrs an einem Werktag mit
durchschnittlichem Verkehr. Die Kraftfahrzeugverkehrsstärke bezieht sich auf
die gleiche Stunde und gilt für den in einem Zug zu überquerenden Fahrbahnteil.
Bei
der Entscheidung über die Prüfung eines FGÜ bitte ich objektiv einzuschätzen,
ob in der R.-Breitscheid-Straße in Höhe der Schule bei einer Verkehrszählung
die angegebenen Fußgänger- bzw. Kraftfahrzeugverkehrsstärke tatsächlich
erreicht werden könnten. Sofern sich die Stadt Dassow für die Prüfung der
verkehrlichen Voraussetzungen (Verkehrszählung) entscheidet, bitte ich zu
prüfen, ob wie ortsüblich die Verkehrszählung von Schülern der obersten
Klassenstufen durchgeführt werden kann.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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392,1 kB
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