Beschlussvorlage - VO/4/744/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 der Stadt Dassow für das Gebiet "An der Hermann-Litzendorf-Straße" in Dassow/ 1. Teilabschnitt
hier: Klarstellung der Festsetzung unter Punkt 4. Änderungen im Einzelnen, 4.1 Garagen/ überdachteStellplätze - Präzisierender Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Vorberatung
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15.01.2008
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Umwelt Dassow
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Vorberatung
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24.01.2008
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Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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30.01.2008
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Dassow hatte den
Bebauungsplan Nr. 7 geändert und Festsetzungen für die planungsrechtliche
Ausnutzung der Grundstücke getroffen. Eine der bearbeiteten Festsetzungen
lautet:
„Garagen dürfen nicht zwischen
straßenseitiger Gebäudefront und Straße errichtet werden.“
Die Begründung sagt dazu:
Diese Festsetzung dient dazu,
Garagen überall auf dem Grundstück zuzulassen, jedoch auszuschließen, dass sie
unmittelbar vor dem Gebäude zur Straße errichtet werden. Seitlich des Gebäudes
dürfen Gebäude und überdachte Stellplätze entsprechend entstehen. Die
Fassadenfront soll jedoch nicht durch Garagen und überdachte Stellplätze verdeckt
werden.
Diese Festsetzung sollte dazu
dienen, die hauptsächliche Gebäudefront, die straßenseitige Gebäudefront, ohne
Verschneidungen mit Garagen von der Straße einsehbar, zu gestalten.
Der redaktionelle Mangel, dass sich
die Festsetzung nur auf Garagen bezieht, soll geheilt werden. Die Festsetzung
soll auch auf überdachte Stellplätze formuliert werden, weil diese wie Garagen
zu behandeln sind und vom Erscheinungsbild zu werten sind. Deshalb wird
empfohlen, die Satzung dahingehend zu ändern und die Festsetzung wie folgt zu
formulieren:
„Garagen und überdachte
Stellplätze dürfen nicht zwischen straßenseitiger Gebäudefront und Straße
errichtet werden.“
Auf die Durchführung eines
gesonderten Beteiligungsverfahren wird verzichtet, weil die Begründung ausreichend
Aufschluss über die Zielsetzung gibt und diese gewollte Zielsetzung nun
entsprechend in der Festsetzung umgesetzt wird.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Stadtvertretung der Stadt Dassow fasst den Satzungsbeschluss für die Satzung
über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 der Stadt Dassow nach § 10 BauGB
erneut. Die Zielsetzungen der Begründung, Garagen oder überdachte Stellplätze
vor der straßenseitigen Gebäudefront zur Straße hin auszuschließen, wird in der
Festsetzung wie gewollt präzisiert:
„Garagen und
überdachte Stellplätze dürfen nicht zwischen straßenseitiger Gebäudefront und
Straße errichtet werden.“
2.
Nach
Satzungsbeschluss ist die Satzung ortsüblich bekannt zu machen.
