Beschlussvorlage - VO/2/175/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellungnahme zum Prüfungsergebnis zur überörtlichen Prüfung der Stadt Dassow für die Haushaltsjahre 2004 und 2005
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Martina Hafemeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Dassow
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Vorberatung
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30.10.2007
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Vorberatung
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04.12.2007
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26.02.2008
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Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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19.12.2007
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12.03.2008
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Dassow nimmt den Bericht zur überörtlichen
Prüfung vom 12.04.2007 zur Kenntnis und gibt dazu folgende Stellungnahme ab:
Jahresrechnung 2004
Zu den Hinweisen der Anpassung des EDV-Ausdruckes wurde
bereits die Firma C.I.P informiert, diese werden die Anpassung und Erweiterung
umgehend vornehmen. Weiterhin hat die Fa. CIP zugesagt, dass die weiteren
Kontrollrechnungen/Gegenproben über das Programm vorgenommen werden können,
damit die Richtigkeit des kassenmäßigen Abschlusses und der Haushaltsrechnung
geprüft wird.
Im
Erläuterungsbericht werden künftig Aussagen zur Werthaltigkeit bestehender
finanzieller Forderung der Gemeinde getroffen werden.
Die
Haushaltseinnahmereste in den Haushaltsstellen 1300.3611 – FFw Zuweisung
Fahrzeug – und 6300.014.3610 – Zuweisungen Kolonnenweg - werden
berichtigt. Der § 39 GemHVO wird künftig beachtet.
Haushaltsplanung 2005
Die Stadt
Dassow wird weiterhin bemüht sein, die Haushaltssatzung gemäß § 48 Abs. 2 KV
M-V vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.
Jahresrechnung 2005
Im Rechenschaftsbericht
werden künftig Aussagen zur Werthaltigkeit bestehender finanzieller Forderung
der Gemeinde getroffen werden. Bezüglich der Bildung des HAR für die Feuerwehr,
Haltung von Fahrzeugen wird der § 18 (2) GemHVO künftig beachtet.
Die
Haushaltseinnahmereste in den Haushaltsstellen 63.00.013.3610 Zuweisungen Weg
zur Stallanlage Pötenitz und 63.00.014.3610
– Zuweisung Ausbau des Kolonnenweges - werden berichtigt. Der § 39
GemHVO wird künftig beachtet.
Die
Hinweise zur Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden zukünftig
beachtet.
In der
öffentlichen Bekanntmachung der Jahresrechnung wird zukünftig der Hinweis
ergänzt, dass gemäß § 61 (4) KV M-V jeder Einsicht in die Jahresrechnung und
die Erläuterungen nehmen kann.
Eine Inventarordnung für das Amt Schönberger Land wird
kurzfristig erstellt.
4.6 Belegkontrolle
Zu 22 Die gegebenen Hinweise werden
künftig beachtet. Die Schulleitungen wurden erneut aufgefordert, den Postweg zu
verkürzen.
4.7
Personalwirtschaft
Die Stadtvertretung Dassow wird gemäß § 9 des Vertrages zur
Eingemeindung der Gemeinde Harkensee in die Stadt Dassow vom 29.01.2004
(wirksam ab 13.06.2004) umgehend entscheiden, ob die Kommunaldienstleistungen
für die Ortsteile Harkensee und Barendorf einer Firma übergeben werden und in
diesem Zusammenhang mit dem Bediensteten der ehemaligen Gemeinde Harkensee ein entsprechender
Personalüberleitungsvertrag abgeschlossen werden soll.
Zu 24
Künftig wird konsequent darauf geachtet, dass unter Beachtung der
Stellenplanverordnung alle zu berücksichtigenden Stellen im Stellenplan
aufgeführt werden.
Zu 25 Die formelle Anordnung
der Erledigung fremder Kassengeschäfte durch den Bürgermeister gemäß § 2 GemKVO
M-V wird umgehend erstellt.
Zu 26 Eine
Vereinbarung zur Kostenregelung zwischen den Vereinen und dem Amt für die
Übernahme der fremden Kassengeschäfte wird umgehend abgeschlossen.
Die Beitragserhebung Rosenhagen, Straße des Friedens wurde
umfangreich geprüft. Die dort aufgezeigten Sachverhalte wurden schon während
der Prüfung besprochen. Es erfolgt eine ständige Bearbeitung der Angelegenheit.
Zukünftige Baumaßnahmen, die beitragsfähigen Aufwand erfordern, werden schon im
Hinblick auf die spätere Beitragserhebung geplant, so dass derart umfangreiche
Widersprüche zukünftig nicht erwartet werden.
