Beschlussvorlage - VO/4/731/2007

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Dassow beabsichtigt die Klarstellung für einen Teilbereich in Pötenitz vorzunehmen. Hierfür wird eine Klarstellungssatzung erforderlich. Diese Klarstellungssatzung basiert auf den Zielsetzungen des Flächennutzungsplanes und der Dorferneuerungsplanung.

Bei einer Klarstellungssatzung ist eine Umweltprüfung nicht erforderlich; ebenso sind Ausgleichs- und Ersatzregelungen entbehrlich. Nur sofern der Nachweis erbracht wird, dass Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu bestimmen sind, wird dies durchgeführt.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Dassow beschließt:

1.      Die Stadt Dassow fasst den Beschluss über die Aufstellung einer Satzung nach § 34 BauGB.

2.      Der Beschluss mit den dargestellten Grenzen in Pötenitz ist ortsüblich bekannt zu machen. Der Bereich befindet westlich der Kreisstraße, am westlichen Ortseingang.

3.      Die Stadtvertretung der Stadt Dassow billigt die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung.

4.      Die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung sind für die Behördenbeteiligung zu nutzen.

5.      Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind am Aufstellungsverfahren zu beteiligen.

6.      Eine Umweltprüfung ist nicht erforderlich.

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