Beschlussvorlage - VO/4/801/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dassow
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Petra Schautschick
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Umwelt Dassow
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Vorberatung
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22.05.2008
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Erledigt
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Ausschuss für Tourismus, Wirtschaft und Verkehr Dassow
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Vorberatung
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22.05.2008
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Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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28.05.2008
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die
Stadt Dassow hat das Aufstellungsverfahren für die 5. Änderung des
Flächennutzungsplanes im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 22 der Stadt
Dassow für die Biogasanlage durchgeführt.
Im
Zusammenhang mit der Aufstellung des Flächennutzungsplanes wurden
Stellungnahmen und Anregungen von der Öffentlichkeit und von Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingereicht.
Auf
der Grundlage des Beteiligungsverfahrens und unter Berücksichtigung erstellter
Gutachten wird in Anlehnung an die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22 der
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss vorbereitet.
Die
5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dassow wird im Parallelverfahren
mit dem Bebauungsplan Nr. 22 der Stadt Dassow aufgestellt.
Regelungen
zum Schallschutz und zum Immissionsschutz und zu Ausführungen der Planung (hier
insbesondere zum Ausbau und der Verbesserung der Straßen und Wege) wird auf der
Ebene des Bebauungsplanes Nr. 22 geführt. Auf dieser Ebene werden auch die
entsprechenden Verträge gefasst.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Stadtvertretung der Stadt Dassow billigt die Entwürfe der Planzeichnung und der
Begründung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dassow.
2.
Die Entwürfe der
Planzeichnung und der Begründung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes sind
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Im Rahmen der öffentlichen
Auslegung ist auf die umweltrelevanten Stellungnahmen und Gutachten im Rahmen
der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 22 der Stadt Dassow hinzuweisen
(Stellungnahmen von Behörden und Bürgern zu naturschutzfachlichen,
immissionsschutzrechtlichen und wasserrechtlichen Belangen, Gutachten zum
Schutz vor Verkehrslärm, Gutachten zu Auswirkungen des Anlagenlärms und zu
Auswirkungen der Gerüche).
3.
Die betroffenen
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
am Aufstellungsverfahren zu beteiligen.
4.
Nicht fristgemäß
eingegangene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den
Flächennutzungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die
Stadt Dassow deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren
Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
