Beschlussvorlage - VO/1/675/2008

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach dem KiföG wird die Förderung der Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege gemeinsam durch das Land, die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die Gemeinden des gewöhnlichen Aufenthaltes und die Eltern finanziert. Das Land und der Landkreis (als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe) beteiligen sich durch Festbeträge an der Finanzierung. Den restlichen Finanzierungsbedarf tragen die Gemeinden des gewöhnlichen Aufenthaltes (Wohnsitzgemeinden) und die Eltern. Soweit die Kosten des in Anspruch genommenen Platzes nicht durch den Anteil des Landes und des Landkreises gedeckt sind, hat die Wohnsitzgemeinde mindestens 50 % der verbleibenden Kosten zu tragen.

Die Verhandlung zwischen der dem Jugendhilfezentrum „Käthe Kollwitz“ e.V. Rehna als Träger der Einrichtung und dem Landkreis Nordwestmecklenburg fand am 10.12.2008 statt. Die Kostenkalkulation des Trägers wurde vom Landkreis inhaltlich geprüft. Die pädagogischen Konzepte wurden anerkannt.

Zu diesem Termin fand bereits am 08.12.2008 eine Vorbesprechung mit dem JHZ Rehna, Herrn Hitzigrat und Herrn Lüth statt. Dabei wurden die nachstehenden Kosten besprochen.

Das Jugendhilfezentrum „Käthe Kollwitz“ e.V. hat nachstehende Kosten pro Bertreuungsplatz als entgeltrelevant kalkuliert:

Einrichtung/ Träger

Betreuungsart

Platzkosten

 

 

 

Krippe Selmsdorf

ganztags

709,40 €

 

Teilzeit

457,90 €

 

halbtags

332,15 €

Kindergarten Selmsdorf

Ganztags

361,57 €

 

Teilzeit

249,24 €

 

Halbtags

193,08 €

Hort Selmsdorf

Ganztags

251,30 €

 

Teilzeit

163,03 €

 

Insbesondere ist die Erhöhung der Entgelte damit begründet, dass der Bedarf an Krippen- und Kindergartenplätzen ab dem 01.03.2009 und der Bedarf an Hortplätzen ab dem 01.09.2009 steigt.

Entsprechend erhöhen sich die Personal- und Sachkosten.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Selmsdorf beschließt folgende finanzielle Beteiligung der Gemeinde des gewöhnlichen Aufenthaltes (§ 20 KiföG) wie folgt: (Tabelle I)

1.

Einrichtung/ Träger

Betreuungsart

Wohnsitzgemeinde

 

 

 51 %

Krippe Selmsdorf

ganztags

228,68 €

 

Teilzeit

156,01 €

 

halbtags

120,43 €

Kita Selmsdorf

ganztags

118,10 €

 

Teilzeit

  89,37 €

 

Halbtags

  76,03 €

Hort Selmsdorf

Ganztags

  87,87 €

 

Teilzeit

60,70 €

 

Im Einvernehmen mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg legt die Gemeinde Selmsdorf den Elternbeitrag wie folgt fest: (Tabelle I)

2.

Einrichtung/Träger

 

Betreuungsart

 

Elternbeitrag

49 %

Krippe Selmsdorf

ganztags

219,71 €

 

Teilzeit

149,89 €

 

halbtags

115,71 €

Kita Selmsdorf

Ganztags

113,47 €

 

Teilzeit 

  85,87 €

 

Halbtags

  73,05 €

Hort Selmsdorf

Ganztags 

  84,43 €

 

Teilzeit

  58,32 €

 

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Anlagen

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