Beschlussvorlage - VO/2/276/2009

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Jahreshaushaltsrechnung der Stadt Dassow für das Haushaltsjahr 2008 weist erneut einen Soll-  Fehlbetrag im Verwaltungs- und im Vermögenshaushalt aus. Die Haushaltsrechnung schließt einnahme- und ausgabeseitig wie folgt ab:

 

 

Einnahmen in €

Ausgaben in €

Verwaltungshaushalt

2.800.199,52

3.214.432,76

Vermögenshaushalt

240.619,67

349.923,06

Gesamthaushalt

3.040.819,19

3.564.355,82

 

Der Restbestand der allgemeinen Rücklage wurde bereits im Haushaltsjahr 2007 zur Deckung der Ausgaben in voller Höhe in den Haushalt übernommen.

Auch die gesetzlich vorgeschriebene Mindestbestandsrücklage konnte auf Grund des ausgewiesenen Fehlbetrages nicht gebildet werden.

 

Der Saldo im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt setzt sich aus folgenden Kassen- und Haushaltsresten zusammen:

 

Kassenreste VWH

Haushaltsreste VWH

Einnahmen

1.651.152,00 €

Einnahmen

0,00 €

Ausgaben

- 1.005,76 €

Ausgaben

0,00 €

 

Kassenreste VMH

Haushaltsreste VMH

Einnahmen

41.454,20 EURO

Einnahmen

0,00 EURO

Ausgaben

- 31.244,79 EURO

Ausgaben

18.118,85 EURO

 

Die Einzelaufstellung zu den Kassenresten bzw. Haushaltsresten ist zu finden im Rechenschaftsbericht zur Jahreshaushaltsrechnung.

 

Für die festgestellten Haushaltsüberschreitungen

 

                                                im Verwaltungshaushalt:        69.903,61 Euro

(davon bereits genehmigt mit ÜPL-Beschluss 28.000,00 Euro)

 

                                                im Vermögenshaushalt:            4.720,39 Euro

 

wird die Notwendigkeit anerkannt. Die Deckung ist gewährleistet durch Minderausgaben in gleicher Höhe.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Dassow genehmigt die Haushaltsrechnung 2008 und erteilt der Amtskasse und dem Bürgermeister für den von der Jahresrechnung abgedeckten Zeitraum die Entlastung.

 

Die Jahreshaushaltsrechnung der Stadt Dassow schließt wie folgt ab:

 

 

Verwaltungshaushalt

EUR

Vermögenshaushalt

EUR

 

 

 

Soll-Einnahmen

2.806.628,77

476.245,51

+ Neue Haushaltseinnahmereste

0,00

0,00

./. Abgang alter HH-Einnahmereste

0,00

207.400,00

./. Abgang alter Kassen- Einnahmereste

6.429,25

28.225,84

Summe bereinigter

Soll-Einnahmen

2.800.199,52

240.619,67

 

 

 

Soll-Ausgaben

darin enthalten Überschuss nach § 39 Abs.3 Satz2 GemHVO= 0,00 EUR

3.213.186,83

550.730,58

+ Neue Haushaltsausgabereste

0,00

18.118,85

./. Abgang alter HH-Ausgabereste

0,00

218.926,37

./. Abgang alter Kassesausgabereste

- 1.245,93

0,00

Summe bereinigter

Soll-Ausgaben

3.214.432,76

349.923,06

 

 

 

Soll-Fehlbetrag

- 414.233,24

- 109.303,39

 

Kassenmäßiger Abschluss

 

Gesamtrechnungssoll

EUR

Ist - Beträge

EUR

Kassenreste

EUR

Verwaltungshaushalt

 

 

 

Einnahmen

4.435.861,54

2.784.709,54

1.651.152,00

Ausgaben

4.850.094,78

4.851.100,54

- 1.005,76

Ist- Überschuss /

 Ist- Fehlbetrag

 

- 2.066.391,00

 

Vermögenshaushalt

 

 

 

Einnahmen

606.460,61

565.006,41

41.454,20

Ausgaben

658.267,56

689.512,35

- 31.244,79

Ist- Überschuss /

Ist- Fehlbetrag

 

- 124.505,94

 

 

 

Für die festgestellten Haushaltsüberschreitungen

 

                                                im Verwaltungshaushalt:        69.903,61 Euro

(davon bereits genehmigt mit ÜPL-Beschluss 28.000,00 Euro)

 

                                                im Vermögenshaushalt:            4.720,39 Euro

 

wird die Notwendigkeit anerkannt. Die Deckung ist gewährleistet durch Minderausgaben in gleicher Höhe. Die Stadtvertretung Dassow beschließt die Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen.

 

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