Beschlussvorlage - VO/4/0020/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
4. Änderung des B-Planes Nr. 001 "Dassower Straße bis Mittlere Feldstraße" der Stadt Schönberg
hier: Beteiligung der Nachbargemeinden
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Bau- und Umweltausschuss Selmsdorf der Gemeinde Selmsdorf
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Vorberatung
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Wartend
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Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Selmsdorf
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Selmsdorf
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Entscheidung
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27.08.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die
Stadt Schönberg beabsichtigt auf den bisherigen Flächen des Sportplatzes in der
Dassower Straße ein weiteres Einkaufszentrum zu schaffen.
Hierfür
ist es notwendig den ursprünglichen B-Plan zu ändern und somit für die neuen
Anforderungen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Sonstige
Sondergebiet – Einzelhandel-SO 3 zu schaffen.
Gleichzeitig
werden Belange des Gemeinbedarfs und Schule sowie angrenzender Flächen
berücksichtigt.
Eine
Ergänzung des Angebotes ist ais städtischer Sicht an diesem Standort denkbar,
der in der Fritz-Reuter-Straße vorhandene Einkaufsmarkt wird damit hierhin
verlegt, da die Aufrechterhaltung am bisherigen Standort nicht mehr gegeben
ist.
Die
Alternativfläche für den Sportplatz wird hinter der Schule innerhalb des
Plangebietes gesichert. In der Folge kommt es zur Reduzierung der ausgewiesenen
Allgemeinen Wohngebietsflächen, da die Vermarktung von Grundstücke in diesem
Bereich sich als sehr schleppend erwies.
Eine
verkehrstechnische Stellungnahme zur Überprüfung der Zufahrten sowie die Ein-
und Ausfahrten wurde als Nachweis für die gesicherte und geordnete verkehrliche
Erschließung erstellt. Des Weiteren wurde ein Gutachten zu Lärmimmissionen
erarbeitet, um Auswirkungen des Sportplatzes und des Einkaufsmarktes auf die
Wohnbebauung zu prüfen und Beeinträchtigungen auszuschließen.
In
der Anlage ist der Planteil A zur Einsicht beigefügt. Weitere Unterlagen sind
in der Sitzung einsehbar sowie liegen in den Öffnungszeiten beim Amt vom 15.07.2009 bis 17.08.2009 öffentlich
aus.
Gleichzeitig
bittet die Stadt Schönberg um Abgabe einer Stellungnahme
im Rahmen der Beteiligung als Nachbargemeinde bis zum 26.08.2009.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1 MB
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