Beschlussvorlage - VO/4/0016/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die 15. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Lüdersdorf
Hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss im Verfahren nach § 13 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Administrator Administrator
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Lüdersdorf
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Entscheidung
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08.09.2009
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Lüdersdorf
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Vorberatung
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01.09.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Lüdersdorf verfügt über
den Bebauungsplan Nr. 5, der rechtskräftig ist. Der Bebauungsplan Nr. 5 hat
eine Vielzahl von Änderungen erfahren.
Nunmehr besteht die Absicht, den
Bebauungsplan Nr. 5 in einem weiteren Fall für die Herstellung von
Gemeinbedarfseinrichtungen der Gemeinde Lüdersdorf zu ändern.
Die vorhandene Kindertagesstätte an
der Bahnhofstraße soll erweitert werden. Ein Anbau soll auf dem südlich
benachbarten Grundstück entstehen. Da soziale Einrichtungen innerhalb von
Allgemeinen Wohngebieten zulässig sind und die KITA bereits vorhanden ist und
eine Erweiterung erfährt, wird diese Änderung im vereinfachten Verfahren
durchgeführt. Grundzüge der Planung sind nicht berührt. Die Abstandflächen zu
benachbarten Grundstücken sind nach Landesbauordnung einzuhalten und zu
berücksichtigen. Das Verfahren kann deshalb als vereinfachtes Verfahren nach §
13 BauGB durchgeführt werden. Eine Prüfung der Umweltbelange und eine
Eingriffs-/Ausgleichsbilanz ist nicht erforderlich. Es handelt sich im
Wesentlichen um die Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche. Diese Belange
können im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Öffentlichkeit und der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgeprüft werden.
Unter Berücksichtigung der
derzeitigen planungsrechtlichen Situation ist der Geltungsbereich auf die
vorhandene Kindertagesstätte, Bestandteil gemäß Planungsrecht der 4. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 5, und auf die Teilfläche der geplanten
Kindertagesstätte, Teilfläche der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5,
gelegt. Die planungsrechtliche Absicherung ist so vorzunehmen, dass eine
dauerhafte Sicherung erfolgt.
Zukünftig sollte die Änderung derart
erfolgen, dass der Plan gesamtheitlich unter Berücksichtigung nachrichtlicher
Übernahmen sämtlicher Bebauungspläne zusammengestellt wird.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Lüdersdorf fasst den Beschluss über die Aufstellung der 15. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 5 für den in der Anlage umgrenzten Bereich.
2. Die Planbereichsgrenzen sind der
beigefügten Skizze zu entnehmen. Es handelt sich um den Bereich an der KITA in
der Bahnhofstraße. Betroffen sind Flurstücke der Flur 1 der Gemarkung Herrnburg
gemäß Abgrenzung des Geltungsbereiches, der als Anlage beigefügt ist.
3. Die Entwürfe der Planzeichnung und
der Begründung werden für die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB
im Verfahren nach § 13 BauGB bestimmt.
4. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist
ortsüblich unter Bezugnahme auf § 13 BauGB und den Verzicht auf die Prüfung der
Umweltbelange und die Eingriffs-/Ausgleichsbilanz ortsüblich bekannt zu machen.
5. Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sind im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und
um Stellungnahme zu bitten.
6.
In
der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hingewiesen, dass
nicht fristgemäß eingegangene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den
Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern
die Gemeinde Lüdersdorf deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen
und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung
ist.
7.
Mit
der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung wird mitgeteilt, dass bei
Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen
geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht
oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden
können.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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110,1 kB
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118,3 kB
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61,7 kB
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4
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(wie Dokument)
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215,2 kB
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5
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(wie Dokument)
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360,5 kB
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6
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(wie Dokument)
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135,9 kB
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7
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(wie Dokument)
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244 kB
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