Beschlussvorlage - VO/4/0016/2009

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Lüdersdorf verfügt über den Bebauungsplan Nr. 5, der rechtskräftig ist. Der Bebauungsplan Nr. 5 hat eine Vielzahl von Änderungen erfahren.

Nunmehr besteht die Absicht, den Bebauungsplan Nr. 5 in einem weiteren Fall für die Herstellung von Gemeinbedarfseinrichtungen der Gemeinde Lüdersdorf zu ändern.

Die vorhandene Kindertagesstätte an der Bahnhofstraße soll erweitert werden. Ein Anbau soll auf dem südlich benachbarten Grundstück entstehen. Da soziale Einrichtungen innerhalb von Allgemeinen Wohngebieten zulässig sind und die KITA bereits vorhanden ist und eine Erweiterung erfährt, wird diese Änderung im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Grundzüge der Planung sind nicht berührt. Die Abstandflächen zu benachbarten Grundstücken sind nach Landesbauordnung einzuhalten und zu berücksichtigen. Das Verfahren kann deshalb als vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden. Eine Prüfung der Umweltbelange und eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanz ist nicht erforderlich. Es handelt sich im Wesentlichen um die Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche. Diese Belange können im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgeprüft werden.

Unter Berücksichtigung der derzeitigen planungsrechtlichen Situation ist der Geltungsbereich auf die vorhandene Kindertagesstätte, Bestandteil gemäß Planungsrecht der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5, und auf die Teilfläche der geplanten Kindertagesstätte, Teilfläche der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5, gelegt. Die planungsrechtliche Absicherung ist so vorzunehmen, dass eine dauerhafte Sicherung erfolgt.

Zukünftig sollte die Änderung derart erfolgen, dass der Plan gesamtheitlich unter Berücksichtigung nachrichtlicher Übernahmen sämtlicher Bebauungspläne zusammengestellt wird.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.      Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf fasst den Beschluss über die Aufstellung der 15. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 für den in der Anlage umgrenzten Bereich.

2.      Die Planbereichsgrenzen sind der beigefügten Skizze zu entnehmen. Es handelt sich um den Bereich an der KITA in der Bahnhofstraße. Betroffen sind Flurstücke der Flur 1 der Gemarkung Herrnburg gemäß Abgrenzung des Geltungsbereiches, der als Anlage beigefügt ist.

3.      Die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung werden für die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB im Verfahren nach § 13 BauGB bestimmt.

4.      Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist ortsüblich unter Bezugnahme auf § 13 BauGB und den Verzicht auf die Prüfung der Umweltbelange und die Eingriffs-/Ausgleichsbilanz ortsüblich bekannt zu machen.

5.      Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und um Stellungnahme zu bitten.

6.      In der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß eingegangene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Lüdersdorf deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

7.      Mit der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung wird mitgeteilt, dass bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der  Verwaltungsgerichtsordnung  unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

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Anlagen

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