Beschlussvorlage - VO/4/0056/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Selmsdorf „Wohnanlage am Forstweg“ - Hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Heike Waschow
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Umweltausschuss Selmsdorf der Gemeinde Selmsdorf
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Selmsdorf
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Entscheidung
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08.10.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Selmsdorf hat
das Aufstellungsverfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 geführt.
Zielsetzung war es im Bereich des Mischgebietes auch Voraussetzungen für die
Errichtung einer Kindertagesstätte/Kinderkrippe zu schaffen. Hierfür wurde das
Beteiligungsverfahren durchgeführt. Die Öffentlichkeit wurde beteiligt und der
Landkreis als betroffene Behörde bzw. Träger öffentlicher Belange wurde
beteiligt. Im Ergebnis ist zu beurteilen, dass aus Sicht der Öffentlichkeit
keine Anregungen und Stellungnahmen vorgetragen wurden. Der Landkreis hat eine
Stellungnahme abgegeben. Diese wird entsprechend behandelt. Nach Änderung des
Bebauungsplanes ist die Zulässigkeit einer Kindertagesstätte gegeben. Dagegen
bestehen auch planungsrechtlicher Sicht keine Bedenken. Unter Bezug auf das
Mischgebiet wurde durch den Landkreis darauf hingewiesen, dass das Gebiet
zukünftig einer Mischnutzung zuzuführen ist. Dies ist weiterhin zu beachten.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Gemeinde Selmsdorf wertet das Beteiligungsverfahren zur Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit aus. Aus Sicht
der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen und Anregungen vorgetragen.
Somit ergibt sich kein Regelungsbedarf.
Aus Sicht der
Behörden wird die Zulässigkeit der nach § 6 Abs. 5 BauNVO dargestellten Nutzung
bestätigt. Dies bedeutet, dass kulturelle, soziale, gesundheitliche, kirchliche
und sportliche Zwecke bzw. Nutzungen zulässig sind. Unabhängig davon wird durch
die Gemeinde für diesen Bereich weiter die Mischnutzung angestrebt.
2.
Unter
Berücksichtigung des Abwägungsbeschlusses wird der Satzungsbeschluss gefasst.
Die Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde
Selmsdorf „Wohnanlage am Forstweg“ wird unter Berücksichtigung des
vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB in Verbindung mit § 10 BauGB, in der
für das BauGB zuletzt gültigen Fassung, beschlossen.
3.
Die
Satzung ist auszufertigen und rechtskräftig bekannt zu machen. Es ist
anzugeben, wo und wann Einsicht in die Satzung über die 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Selmsdorf „Wohnanlage am
Forstweg“ genommen werden kann.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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218,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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40,8 kB
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