Beschlussvorlage - VO/4/0056/2009

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Selmsdorf hat das Aufstellungsverfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 geführt. Zielsetzung war es im Bereich des Mischgebietes auch Voraussetzungen für die Errichtung einer Kindertagesstätte/Kinderkrippe zu schaffen. Hierfür wurde das Beteiligungsverfahren durchgeführt. Die Öffentlichkeit wurde beteiligt und der Landkreis als betroffene Behörde bzw. Träger öffentlicher Belange wurde beteiligt. Im Ergebnis ist zu beurteilen, dass aus Sicht der Öffentlichkeit keine Anregungen und Stellungnahmen vorgetragen wurden. Der Landkreis hat eine Stellungnahme abgegeben. Diese wird entsprechend behandelt. Nach Änderung des Bebauungsplanes ist die Zulässigkeit einer Kindertagesstätte gegeben. Dagegen bestehen auch planungsrechtlicher Sicht keine Bedenken. Unter Bezug auf das Mischgebiet wurde durch den Landkreis darauf hingewiesen, dass das Gebiet zukünftig einer Mischnutzung zuzuführen ist. Dies ist weiterhin zu beachten.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.    Die Gemeinde Selmsdorf wertet das Beteiligungsverfahren zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit aus. Aus Sicht der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen und Anregungen vorgetragen. Somit ergibt sich kein Regelungsbedarf.

     Aus Sicht der Behörden wird die Zulässigkeit der nach § 6 Abs. 5 BauNVO dargestellten Nutzung bestätigt. Dies bedeutet, dass kulturelle, soziale, gesundheitliche, kirchliche und sportliche Zwecke bzw. Nutzungen zulässig sind. Unabhängig davon wird durch die Gemeinde für diesen Bereich weiter die Mischnutzung angestrebt.

2.    Unter Berücksichtigung des Abwägungsbeschlusses wird der Satzungsbeschluss gefasst. Die Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Selmsdorf „Wohnanlage am Forstweg“ wird unter Berücksichtigung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB in Verbindung mit § 10 BauGB, in der für das BauGB zuletzt gültigen Fassung, beschlossen.

3.    Die Satzung ist auszufertigen und rechtskräftig bekannt zu machen. Es ist anzugeben, wo und wann Einsicht in die Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Selmsdorf „Wohnanlage am Forstweg“ genommen werden kann.

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Anlagen

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