Beschlussvorlage - VO/3/0024/2009

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 14.06.2005 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Ordnung der Stadt Schönberg beschlossen, die Straßenbeleuchtung im Twachtmannring zu erneuern. In den Jahren 2005 / 2006 wurden die Arbeiten durchgeführt und abgerechnet.

 

Alle anderen Teileinrichtungen des Twachtmannrings wurden bereits in früheren Jahren erneuert und auch beitragsrechtlich abgerechnet.

 

Um die Erneuerung der Straßenbeleuchtung entsprechend der Straßenausbaubeitragssatzung abrechnen zu können, sind die entstandenen Kosten gem. § 6 der Straßenausbaubeitragssatzung beitragsrechtlich abzuspalten (Kostenspaltungsbeschluss)

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt die Teileinrichtung Straßenbeleuchtung im Twachtmannring entsprechend der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Schönberg vom 19.06.2007 kostenmäßig abzuspalten um eine Beitragserhebung für diese Teileinrichtung zu ermöglichen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine, die Beitragserhebung wurde bereits bei den Haushaltsmittelanmeldungen für das laufende Haushaltsjahr berücksichtigt.

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