Beschlussvorlage - VO/2/0033/2009

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der 1. Nachtragshaushaltsplan wird in den  Verwaltungshaushalt und den  Vermögenshaushalt  aufgegliedert. In den Verwaltungshaushalt gehören alle Einnahmen und Ausgaben, die der laufenden Verwaltung zugeordnet werden können. Im Vermögenshaushalt werden alle investiven Einnahmen und Ausgaben nachgewiesen.

 

Der 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 sieht in der Einnahmen und Ausgaben

.................................................. 1. Nachtragshaushaltsplan 2009

·         im Verwaltungshaushalt .......................  4.512.200,00 EUR..................

·         im Vermögenshaushalt:  ......................  3.484.600,00 EUR

vor.

Dieses bedeutet eine Erhöhung der Einnahmen und Ausgaben im

·         im Verwaltungshaushalt um .................   179.300,00 EUR

·         im Vermögenshaushalt um ..................  1.950.200,00EUR

·          

Aufgrund des neuen Bewilligungsbescheides im Jahr 2009 ergibt sich folgende Änderung für die Verpflichtungsermächtigung im Bereich der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen.

 

Stadtsanierung  Schönberg – EGS               

 

                                                Eigenmittel der Stadt Schönberg 

 

GESAMT

EUR

HHPL 2009

EUR

2010

EUR

2011

EUR

2012

EUR

2013

EUR

 

 

 

 

 

 

 

A 2005

0,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A 2006

0,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A 2007

63.350,00

36 200,00

bereits 2008 gezahlt

0,00

27.150,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A 2008

133.000,00

35.000,00

bereits 2008 gezahlt

49.000,00

28.000,00

21.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

A 2009

100.000,00

5.000,00

25.000,00

35.000,00

20.000,00

15.000,00

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt

296.350,00

76.200,00

dav. 71.2 T€ bereits gezahlt im Jahr 2008

69.000,00

90.150,00

41.000,00

15.000,00

 

 

                                   Zuweisung Bund und Land

 

GESAMT

EUR

HHPl 2009

EUR

2010
EUR

2011

EUR

2012

EUR

2013

EUR

 

 

 

 

 

 

 

A 2005

0,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A 2006

0,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A 2007

126.700,00

72.400,00

 

54.300,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A 2008

266.000,00

70.000,00 

98.000,00

56.000,00

42.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

A 2009

200.000,00

10.000,00

50.000,00

70.000,00

40.000,00

30.000,00

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt

592.700,00

152.400,00

148.000,00

180.300,00

82.000,00

30.000,00

 

 

  Gesamt Eigenmittel/Land/Bund

 

GESAMT

EUR

 HHPl 2009

EUR

2010

EUR

2011

EUR

2012

EUR

2013

EUR

 

 

889.050,00

228.600,00

davon bereits 71.2 T€ im Jahr 2008 kassenwirksam

217.000,00

270.450,00

123.000,00

45.000,00

 

 

Daraus ergibt sich eine Erhöhung der Verpflichtungsermächtigung zum Haushaltsplan 2009 in Höhe von 94.900,00 €.

 

Eine Kreditaufnahme ist im Haushalsjahr 2009 nicht vorgesehen.

 

Die Kassenkreditermächtigung ist in der Haushaltssatzung mit 350.000,00 € festgesetzt und ist gemäß § 49 KV M-V genehmigungsfrei.

Die Hebesätze der Realsteuern bleiben auch im Haushalt 2009 unverändert bei

·         250 %  für die Grundsteuer A,

·         310 %  für die Grundsteuer B und

·         300 %  für die Gewerbesteuer

Mit der Nachtragshaushaltsplanung erhöhen sich die Einnahmen aus der Realsteuer um 301.700,00 €, auf nunmehr 1.199.500,00 €, d. h. 26,58 % zu den Gesamteinnahmen des Verwaltungshaushaltes. Diese Mehreinnahmen resultieren aus der Abrechnung der zurückliegenden Veranlagungsjahre im Bereich der Gewerbesteuer.

 

Investitionen sind im folgenden Umfang im Nachtragshaushaltsplan eingestellt:

Gesamtvolumen im Haushaltsplan 2009

710.800,00

 

 

 

1.Nachtragsplan

Änderungen

 

 

 

 

Sanierung Sporthalle

Dassower Straße

265.000,00

-

im HHPl.

enthalten

-

Bau Minispielfeld

25.000,00

-

700

-

Ausgleichsmaßnahme

Umwandlung Park

(gesamt:38,0 T€)

28.000,00

-

-

-

Städtebauliche Sanierung

(gesamt:157,4 T€)

37.400,00

-

-

-

Bushaltstellenunterstand

Am Markt

21.000,00

-

-

-

Planungskosten LW

(Zuordnung- Kosten für die  Feldstraße

./. 10.000,00

-

-

-

Ländliche Wegebau

Feldstraße

134.000,00

-

im HHPl.

enthalten

-

Rundweg Oberteich

43.000,00

-

500

-

Baukosten Straßenbeleuchtung

R. Hartmann-Str. komplett

60 % Refinanz.- 2010

18.500,00

-

500

-

Gewerbegebiet „Sabower Höhe“ 1. BA

1.535.800,00

-

1.000

-

Baukosten „Kochsches Haus“ – Sicherungsmaßnahmen

(Gesamt 2009- 210.0 T€)

50.000,00

 

 

 

Zwischensumme

 1. Nachtrag

2.147.700,00

 

 

 

 

 

 

 

 

GESAMTPLAN 2009

2.858.500,00

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Schönberg beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 für die Stadt Schönberg einschließlich der Anlagen gemäß Gemeindehaushaltsverordnung.

 

Aufgrund des § 50 KV M-V wird nach Beschluss der Stadtvertretung Schönberg vom ……………………. mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde

folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

vermindert um

erhöht um

und damit der Gesamtbetrag des

Haushaltsplanes einschl. der Nachträge

gegenüber bisher

nunmehr festgesetzt auf

EUR

EUR

EUR

EUR

1. Verwaltungshaushalt

die Einnahmen

 

179.300,00

4.332.900,00

4.512.200,00

die Ausgaben

 

179.300,00

4.332.900,00

4.512.200,00

2. Vermögenshaushalt

die Einnahmen

 

1.950.200,00

1.534.400,00

3.484.600,00

die Ausgaben

 

1.950.200,00

1.534.400,00

3.484.600,00

 

§ 2

Es werden neu festgesetzt:

 

von bisher

auf (nunmehr/

unverändert)

 

EUR

EUR

1. der Gesamtbetrag der Kredite

0,00

0,00

      Davon

      für Zwecke der Umschuldung

0,00

0,00

2. der Gesamtbetrag der

    Verpflichtungsermächtigung

294.100,00

389.000,00

3. der Höchstbetrag der        

     Kassenkredite

350.000,00

350.000,00

 

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern bleiben unverändert.

Steuerart

gegenüber bisher  v. H.

auf nunmehr  v. H.

Grundsteuer A

250

250

Grundsteuer B

310

310

Gewerbesteuer

300

300

 

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