Beschlussvorlage - VO/2/0034/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Genehmigung von überplanmäßigen Mitteln für die verwalteten Mietobjekte
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Heike Westphal
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Vorberatung
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17.11.2009
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Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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09.12.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die
Grundstücksgesellschaft Dassow mbH (GGD) verwaltet noch einige Objekte im
Auftrag der Stadt Dassow im Rahmen der Fremdverwaltung.
Darunter
befinden sich auch Grundstücke (D4 - Objekte), welche im Sanierungsgebiet
„Ortkern“ der Stadt Dassow liegen.
Bei
der Verwalterabrechnung der D4 – Objekte ist der Überschuss bzw. die
Unterdeckung (Verluste) über das Treuhandkonto des Sanierungsträgers
abzurechnen.
Für
das Abrechnungsjahr 2007 und 2008 wurde jeweils ein Überschuss erzielt:
2007
12.661,64
Euro
2008
18.873,21
Euro
Die
Auskehrung der Überschüsse an das Treuhandkonto des städtischen
Sanierungsträgers wird von Seiten der GGD veranlasst
Des
Weitern verwaltet die GGD noch weitere Grundstücke im Auftrag der Stadt Dassow.
Bei
diesen Grundstücken musste eine Unterdeckung der Jahresabschlüsse 2007 und 2008
ausgewiesen werden. Ursächlich für die aufgetretenen Verluste sind eine nicht
kostendeckende Vermietung sowie der Leerstand bei den betreffenden Objekten.
Die
Verluste müssen durch die Stadt Dassow getragen und somit gegenüber der GGD
ausgeglichen werden.
Die
Verluste betragen: 2007 5.096,85 Euro
2008 2.598,22 Euro
Die
aufgetretenen Verluste können nicht mit den erzielten Überschüssen der D4
– Objekte verrechnet werden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtvertretung Dassow beschließt die Bereitstellung von überplanmäßigen
Mitteln (HHSt: 8800.7150) in Höhe von 7.814,32 € zur Deckung der Verluste
aus der Abrechnung 2007 und 2008 der durch die Grundstücksgesellschaft Dassow
mbH verwalteten Mietobjekte.
Die
Deckung erfolgt aus den Mehreinnahmen bei der Grundsteuer A und B.
