Beschlussvorlage - VO/2/0034/2009

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Grundstücksgesellschaft Dassow mbH (GGD) verwaltet noch einige Objekte im Auftrag der Stadt Dassow im Rahmen der Fremdverwaltung.

Darunter befinden sich auch Grundstücke (D4 - Objekte), welche im Sanierungsgebiet „Ortkern“ der Stadt Dassow liegen.

Bei der Verwalterabrechnung der D4 – Objekte ist der Überschuss bzw. die Unterdeckung (Verluste) über das Treuhandkonto des Sanierungsträgers abzurechnen.

Für das Abrechnungsjahr 2007 und 2008 wurde jeweils ein Überschuss erzielt:

2007                                12.661,64 Euro

2008                                18.873,21 Euro

Die Auskehrung der Überschüsse an das Treuhandkonto des städtischen Sanierungsträgers wird von Seiten der GGD veranlasst

 

Des Weitern verwaltet die GGD noch weitere Grundstücke im Auftrag der Stadt Dassow.

Bei diesen Grundstücken musste eine Unterdeckung der Jahresabschlüsse 2007 und 2008 ausgewiesen werden. Ursächlich für die aufgetretenen Verluste sind eine nicht kostendeckende Vermietung sowie der Leerstand bei den betreffenden Objekten.

Die Verluste müssen durch die Stadt Dassow getragen und somit gegenüber der GGD ausgeglichen werden.

Die Verluste betragen:                        2007                5.096,85 Euro

                                                2008                2.598,22 Euro

Die aufgetretenen Verluste können nicht mit den erzielten Überschüssen der D4 – Objekte verrechnet werden.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Dassow beschließt die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln (HHSt: 8800.7150) in Höhe von 7.814,32 € zur Deckung der Verluste aus der Abrechnung 2007 und 2008 der durch die Grundstücksgesellschaft Dassow mbH verwalteten Mietobjekte.

Die Deckung erfolgt aus den Mehreinnahmen bei der Grundsteuer A und B.

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