Beschlussvorlage - VO/4/0093/2009

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Schönberg hat das Beteiligungsverfahren für Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Aufstellung der Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 001 durchgeführt. Die Stellungnahmen werden hiermit ausgewertet. Auf der Grundlage der Auswertung der Stellungnahmen wird der Abwägungsbeschluss gefasst. Bei der Abwägung geht die Stadt Schönberg davon aus, dass einer Rodung der Einzelbäume an der Dassower Straße genehmigt wird. Diese ist den Verfahrensunterlagen beizufügen.

 

 

Gleichzeitig kann die Stadt Schönberg den Beschluss über die Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 001 der Stadt Schönberg für das Gebiet „Dassower Straße / Mittlere Feldstraße“ fassen.

Die Stadt Schönberg kann davon ausgehen, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt sein wird. Das Verfahren zur Beteiligung mit dem Vorentwurf des Flächennutzungsplanes wurde ausgewertet (3. Änderung des Flächennutzungsplanes).

Demnach kann davon ausgegangen werden, dass eine Übereinstimmung zwischen verbindlicher und vorbereitender Bauleitplanung hergestellt werden kann.

Der Antrag auf Rodung von Einzelbäumen für die Schaffung der Zufahrt wurde gestellt. Die Rodungsgenehmigung ist alsbald den Verfahrensunterlagen beizufügen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.      Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg behandelt die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen und werden nicht behandelt.

·         Es ergeben sich:

    • zu berücksichtigende Anregungen,
    • teilweise zu berücksichtigende Anregungen,
    • nicht zu berücksichtigende Anregungen.
  1. Der Abwägungsbeschluss wird gemäß tabellarischer Zusammenstellung eingegangener Stellungnahmen und deren Bewertung gefasst.

 

3.      Auf der Grundlage des Abwägungsbeschlusses kann der Satzungsbeschluss gefasst werden.

 

4.      Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg fasst den Satzungsbeschluss über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 001 der Stadt Schönberg für das Gebiet „Dassower Straße / Mittlere Feldstraße“.

 

  1. Die Begründung zur Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 001 der Stadt Schönberg für das Gebiet „Dassower Straße / Mittlere Feldstraße“ wird gebilligt.

 

6.      Die Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 001 der Stadt Schönberg für das Gebiet „Dassower Straße / Mittlere Feldstraße“ ist nach Satzungsbeschluss rechtskräftig und ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses ist anzugeben, wo die Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 001 der Stadt Schönberg für das Gebiet „Dassower Straße / Mittlere Feldstraße“ während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

7.      In der Bekanntmachung der Satzung ist darauf hinweisen, dass bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der  Verwaltungsgerichtsordnung  unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

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Anlagen

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