Beschlussvorlage - VO/4/0093/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 001 der Stadt Schönberg für das Gebiet "Dassower Straße/ Mittlere Feldstraße"
hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Administrator Administrator
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Ordnung der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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08.12.2009
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Bereit
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Hauptausschuss der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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17.12.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Schönberg hat das Beteiligungsverfahren
für Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Aufstellung
der Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 001 durchgeführt. Die
Stellungnahmen werden hiermit ausgewertet. Auf der Grundlage der Auswertung der
Stellungnahmen wird der Abwägungsbeschluss gefasst. Bei der Abwägung geht die
Stadt Schönberg davon aus, dass einer Rodung der Einzelbäume an der Dassower
Straße genehmigt wird. Diese ist den Verfahrensunterlagen beizufügen.
Gleichzeitig kann die Stadt Schönberg den Beschluss
über die Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 001 der Stadt
Schönberg für das Gebiet „Dassower Straße / Mittlere Feldstraße“
fassen.
Die Stadt Schönberg kann davon ausgehen, dass der
Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt sein wird. Das Verfahren
zur Beteiligung mit dem Vorentwurf des Flächennutzungsplanes wurde ausgewertet
(3. Änderung des Flächennutzungsplanes).
Demnach kann davon ausgegangen werden, dass eine Übereinstimmung
zwischen verbindlicher und vorbereitender Bauleitplanung hergestellt werden
kann.
Der Antrag auf Rodung von Einzelbäumen für die
Schaffung der Zufahrt wurde gestellt. Die Rodungsgenehmigung ist alsbald den
Verfahrensunterlagen beizufügen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.
Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg behandelt die eingegangenen
Stellungnahmen und Anregungen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen und werden
nicht behandelt.
·
Es ergeben sich:
- zu berücksichtigende Anregungen,
- teilweise zu berücksichtigende Anregungen,
- nicht zu berücksichtigende Anregungen.
- Der Abwägungsbeschluss wird gemäß tabellarischer
Zusammenstellung eingegangener Stellungnahmen und deren Bewertung gefasst.
3.
Auf der Grundlage des Abwägungsbeschlusses kann der Satzungsbeschluss
gefasst werden.
4.
Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg fasst den Satzungsbeschluss über
die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 001 der Stadt Schönberg für das Gebiet
„Dassower Straße / Mittlere Feldstraße“.
- Die
Begründung zur Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 001
der Stadt Schönberg für das Gebiet „Dassower Straße / Mittlere
Feldstraße“ wird gebilligt.
6.
Die Satzung über
die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 001 der Stadt Schönberg für das Gebiet
„Dassower Straße / Mittlere Feldstraße“ ist nach Satzungsbeschluss
rechtskräftig und ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung des
Satzungsbeschlusses ist anzugeben, wo die Satzung über die 4. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 001 der Stadt Schönberg für das Gebiet „Dassower
Straße / Mittlere Feldstraße“ während der Dienststunden eingesehen und
über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
7.
In der
Bekanntmachung der Satzung ist darauf hinweisen, dass bei Aufstellung eines
Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der
Verwaltungsgerichtsordnung
unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die
vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht
wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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171 kB
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3,9 MB
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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