Beschlussvorlage - VO/3/0048/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung Straßenreinigungssatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich III
- Bearbeiter:
- Administrator Administrator
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Bereit
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Gemeindevertretung Selmsdorf
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Entscheidung
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07.01.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Selmsdorf hat sich in seiner Sitzung am 05.11.2009 mit der Neufassung der Straßenreinigungssatzung beschäftigt. Im Ergebnis der Beratung wurde folgende Empfehlung für die Gemeindevertretung gegeben:
Die Straßenreinigungssatzung soll derart gestaltet werden, dass die Reinigung und der Winterdienst auf den Bürgersteigen durch die Grundstückseigentümer erfolgen soll. Die Reinigung und der Winterdienst der Straßen sowie die Pflege der Rabatten obliegt der Gemeinde. Das Amt wird gebeten, die vorliegende Satzung auf Rechtssicherheit zu überprüfen und entsprechend der genannten Festlegungen zu überarbeiten.
Die derzeit gültige Straßenreinigungssatzung wurde geändert und wird als Neufassung zum Beschluss vorgelegt.
Folgende Änderungen wurden vorgenommen:
- in § 2 wurde die Überschrift auf Übertragung der Reinigungspflicht geändert
- in § 3 wurde die Überschrift auf Art und Umfang der Reinigungspflicht geändert; in Absatz 1 wurde der Begriff Pflege gestrichen
Aufgrund der noch geltenden Straßenreinigungssatzung (§ 4 Abs. 1 Nr. 2) ist die Schnee- und Glättebeseitigung in verkehrsberuhigten Straßen jeweils zur Hälfte auf den anliegenden Grundstückseigentümer übertragen. Diese Übertragung sollte auch weiterhin enthalten bleiben. Die Gemeinde kann trotzdem zusätzlich die Schnee- und Glättebeseitigung vornehmen, was jedoch den Reinigungspflichtigen nicht von seinen Pflichten befreit (siehe § 4 Abs. 3 der Satzung). Nach Rücksprache mit dem FB IV sind zwar alle verkehrberuhigten Straßen im Winterdienstvertrag aufgenommen worden, von Seiten der Winterdienstfirma wurden allerdings bereits im Vorwege eventuell auftretende Probleme beim Befahren dieser Straßen signalisiert. Der Reinigungspflichtige sollte von seiner Pflicht laut Straßenreinigungssatzung nicht entbunden werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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1,3 MB
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