Beschlussvorlage - VO/4/0111/2009

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Dassow hat den Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 21 am 03.06.2009 gefasst. Grundlage für den Satzungsbeschluss waren Nachweise zur FFH-Verträglichkeit und Nachweise für die geordnete verkehrliche Anbindung sowie die Zuordnung der Ausgleichs- und Ersatzflächen.

Die Nachweise für die FFH- Verträglichkeit wurden erbracht. Eine Stellungnahme der Naturschutzbehörde liegt vor. Die Stadt hat zuletzt auf ihrer Sitzung am 21.10.2009 Zuständigkeiten für die Erfüllung der FFH-Verträglichkeitsanforderungen festgelegt. Dieses wird auch Gegenstand der Verfahrensunterlagen des Bebauungsplanes. Im Rahmen der Genehmigungsplanung für den Straßenbau insbesondere für die Anbindung an die Gemeindestraße haben sich Sachverhalte ergeben, die nicht dem ursprünglichen Abstimmungsstand entsprechen. Dadurch ergeben sich geringfügige Änderungen zur Darstellung, die zur Eindeutigkeit mit einem Satzungsbeschluss belegt werden sollen. Dazu gehört, dass die Straßenverkehrsfläche in ihrer Lage geringfügig verändert wird. Der Anbindepunkt an die Gemeindestraße wurde mit der Genehmigungsbehörde erneut abgestimmt. Eine Ausfädelung in nördliche Richtung in die Ortslage Rosenhagen wird nicht gestattet. Dies wird in der Planzeichnung entsprechend berücksichtigt. Da diese planerischen Überlegungen mit der zuständigen Behörde des Landkreises abgestimmt wurden, kann auf eine erneute Beteiligung aus Sicht der Stadt verzichtet werden. Der betroffene Grundstückseigentümer bzw. der zukünftig betroffene Grundstückseigentümer stimmen der Planungsabsicht entsprechend zu. Es ergeben sich hinsichtlich der erforderlichen Belange zu Ausgleich und Ersatz nach Prüfung durch die Gemeinde keine erneuten oder zusätzlichen Anforderungen, da der Umfang des Eingriffes nicht verändert wird. Deshalb wird auf ein erneutes Beteiligungsverfahren verzichtet. Die Beteiligung im Rahmen der Betroffenen (Straßenbehörde, Rodung des Einzelbaumes ist bereits erteilt, betroffene Eigentümer) wird als ausreichend erachtet.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Dassow beschließt:

1.      Die Stadtvertretung der Stadt Dassow fasst den Beschluss zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 21 der Stadt Dassow für den Ortsteil Rosenhagen / Sondergebiet für Ferienhäuser und öffentlichen Parkplatz östlich der gewachsenen Ortslage Rosenhagen auf der Grundlage des § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 vom 24.12.2008 (BGBl. I S. 3018)

2.      Der als Satzung beschlossene Bebauungsplan Nr. 21 der Stadt Dassow ist zur Genehmigung bei der zuständigen Behörde, dem Landkreis Nordwestmecklenburg, zu beantragen. Dem Antrag auf Genehmigung sind die entsprechenden Verträge sowie die Nachweise der FFH-Verträglichkeit, die Rodung des Einzelbaumes an der Gemeindestraße, der Lageplan der Genehmigungsplanung für die Straßenplanung beizufügen.

3.      Nach Genehmigung ist die Satzung dann ortsüblich bekannt zu machen.

 

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