Beschlussvorlage - VO/4/0111/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 21 der Stadt Dassow (OT Rosenhagen) "Sondergebiet für Ferienhäuser und öffentlichen Parkplatz östlich der gewachsenen Ortslage Rosenhagen
hier: erneuter Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Administrator Administrator
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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09.12.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Dassow hat den Satzungsbeschluss über den
Bebauungsplan Nr. 21 am 03.06.2009 gefasst. Grundlage für den Satzungsbeschluss
waren Nachweise zur FFH-Verträglichkeit und Nachweise für die geordnete
verkehrliche Anbindung sowie die Zuordnung der Ausgleichs- und Ersatzflächen.
Die Nachweise für die FFH- Verträglichkeit wurden erbracht.
Eine Stellungnahme der Naturschutzbehörde liegt vor. Die Stadt hat zuletzt auf
ihrer Sitzung am 21.10.2009 Zuständigkeiten für die Erfüllung der
FFH-Verträglichkeitsanforderungen festgelegt. Dieses wird auch Gegenstand der
Verfahrensunterlagen des Bebauungsplanes. Im Rahmen der Genehmigungsplanung für
den Straßenbau insbesondere für die Anbindung an die Gemeindestraße haben sich
Sachverhalte ergeben, die nicht dem ursprünglichen Abstimmungsstand
entsprechen. Dadurch ergeben sich geringfügige Änderungen zur Darstellung, die
zur Eindeutigkeit mit einem Satzungsbeschluss belegt werden sollen. Dazu
gehört, dass die Straßenverkehrsfläche in ihrer Lage geringfügig verändert
wird. Der Anbindepunkt an die Gemeindestraße wurde mit der Genehmigungsbehörde
erneut abgestimmt. Eine Ausfädelung in nördliche Richtung in die Ortslage
Rosenhagen wird nicht gestattet. Dies wird in der Planzeichnung entsprechend
berücksichtigt. Da diese planerischen Überlegungen mit der zuständigen Behörde
des Landkreises abgestimmt wurden, kann auf eine erneute Beteiligung aus Sicht
der Stadt verzichtet werden. Der betroffene Grundstückseigentümer bzw. der
zukünftig betroffene Grundstückseigentümer stimmen der Planungsabsicht
entsprechend zu. Es ergeben sich hinsichtlich der erforderlichen Belange zu
Ausgleich und Ersatz nach Prüfung durch die Gemeinde keine erneuten oder
zusätzlichen Anforderungen, da der Umfang des Eingriffes nicht verändert wird.
Deshalb wird auf ein erneutes Beteiligungsverfahren verzichtet. Die Beteiligung
im Rahmen der Betroffenen (Straßenbehörde, Rodung des Einzelbaumes ist bereits
erteilt, betroffene Eigentümer) wird als ausreichend erachtet.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Dassow beschließt:
1.
Die
Stadtvertretung der Stadt Dassow fasst den Beschluss zur Satzung über den
Bebauungsplan Nr. 21 der Stadt Dassow für den Ortsteil Rosenhagen /
Sondergebiet für Ferienhäuser und öffentlichen Parkplatz östlich der
gewachsenen Ortslage Rosenhagen auf der Grundlage des § 10 BauGB in der Fassung
der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert
durch Artikel 4 vom 24.12.2008 (BGBl. I S. 3018)
2.
Der
als Satzung beschlossene Bebauungsplan Nr. 21 der Stadt Dassow ist zur
Genehmigung bei der zuständigen Behörde, dem Landkreis Nordwestmecklenburg, zu
beantragen. Dem Antrag auf Genehmigung sind die entsprechenden Verträge sowie
die Nachweise der FFH-Verträglichkeit, die Rodung des Einzelbaumes an der
Gemeindestraße, der Lageplan der Genehmigungsplanung für die Straßenplanung
beizufügen.
3.
Nach
Genehmigung ist die Satzung dann ortsüblich bekannt zu machen.
