Beschlussvorlage - VO/4/0028/2009-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Außerplanmäßige Ausgaben - Wassergebühren für Schönberger Badeteich
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Administrator Administrator
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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07.01.2010
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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19.01.2010
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Erledigt
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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04.02.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der
Sachverhalt ist soweit bekannt.
Die
Stadtvertretung Schönberg hatte hierzu in ihrer Sitzung am 05.11.2009 die
außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 20.674,58 € zur
Begleichung der Wasserabrechnungen für die Jahre 2005, 2008 sowie der laufenden
Abschlagszahlungen für das Jahr 2009 bewilligt und beschlossen.
In
der Sitzung des Hauptausschusses am 27.10.2009 wurde der Vorstand des Vereins
gebeten, eine detaillierte Aufstellung der Jahresabschlüsse der letzten drei
Jahre sowie eines Finanzplans der kommenden 3 Jahre vorzulegen.
Zum
Gespräch mit dem Vorstand des Vereins „Badeteich Schönberg“ und
dessen Steuerberaterin, Frau Ave, werden die beigefügten Unterlagen zur
Vorbereitung ausgereicht. Es ist vorgesehen, dass die Steuerberaterin des
Vereins die vorgelegten Unterlagen bezüglich der Vermögenssituation sowie der
Betriebskosten erläutert.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.)
Variante a)
Die
Stadt Schönberg bewilligt den Antrag des Vereins „Badeteich
Schönberg“ e.V. auf Stundung der Rückforderung für Wassergeld in Höhe von
20.674,58 €.
Mit
der Rückzahlung in Form einer Ratenzahlung ist zu beginnen ab: ______________.
Variante b)
Die
Stadt Schönberg bewilligt den Antrag des Vereins „Badeteich
Schönberg“ e.V. auf Stundung der Rückforderung für Wassergeld in Höhe von
12.880,67 €.
Mit
der Rückzahlung in Form einer Ratenzahlung ist zu beginnen ab: ______________.
Die
Forderung für das Jahr 2005 in Höhe von 7.793,91 € wird dem Verein
„Badeteich Schönberg“ e.V. erlassen.
2.)
Variante a)
Die
Stadt Schönberg beschließt dem Verein „Badeteich Schönberg“ e.V.
die Forderung für den Anschlussbeitrag lt. Bescheid des Zweckverbandes
Grevesmühlen vom 20.11.2008 in Höhe von 3.476,18 € zu erlassen.
Die
Deckung erfolgt aus der allgemeinen Rücklage.
Variante b)
Die Stadt
Schönberg beschließt dem Verein „Badeteich Schönberg“ e.V. die
Rückzahlung der Forderung für den Anschlussbeitrag, lt. Bescheid des
Zweckverbandes Grevesmühlen vom 20.11.2008 in Höhe von 3.476,18 €, in
Form einer Ratenzahlung zu gewähren.
Mit
der Rückzahlung ist zu beginnen ab: ____________________.
