Beschlussvorlage - VO/3/0054/2010

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

In Vorbereitung der Erschließung des Bebauungsplanes Nr. 22 wurde vom Vorhabenträger nunmehr die Erschließungsplanung zur Zustimmung durch die Gemeinde Lüdersdorf vorgelegt.

Die Planung umfasst die Herstellung einer befestigten 4,75m breiten Straße als Mischverkehrsfläche mit Straßenentwässerung, Straßenbegleitgrün, Bankette, Wendehammer, Parktaschen, Straßenbeleuchtung und Beschilderung. Die Erschließung umfasst auch das Aufsetzen des Lärmschutzwalles, entsprechend des Lärmgutachtens, und die Herstellung(Umverlegung) der  Weitsprunganlage auf dem angrenzenden gemeindlichen Sportplatzgelände. Um den späteren Unterhaltungsaufwand für die Gemeinde zu reduzieren, ist es vorgesehen, den Wall zu bepflanzen.

Die Mischverkehrsfläche  einschließlich der Parktaschen sollen mit einem Betonsteinpflaster der Marke Rocca (Tegula in B 8 Wahrsow), Farbe rot, Einfassungen grau, befestigt werden.

Im Bereich der  Parkflächen ist es auf der Grundlage des Bebauungsplanes vorgesehen insgesamt 11 Rotbuchen zu pflanzen.

Der Vorhabenträger schlägt der Gemeinde 2 Leuchtentypen vor und bittet um Entscheidung hierzu: VARIABTE I: wie angrenzend im B-Plan Nr. 5 -eine Kastrup-Leuchte  oder den Leuchtentyp wie im B-Plan Nr. 8 in Wahrsow- eine Vulkan-Leuchte als VARIANTE II.

Beide Leuchtentypen in verzinkter Ausführung. Zur Energieeinsparung wird der Gemeinde empfohlen,  die Leuchten mit einem Dimmlight- System ausrüsten zu lassen.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung  stimmt der  Erschließungsplanung für den Bebauungsplan Nr. 22 für das Gebiet „An der Hauptstraße und südlich der Schule“ in Herrnburg zu in folgender Ausführung:

*Pflasterung :              Rocca rot (wie Tegola in B 8 Wahrsow), Einfassung grau

*Baumpflanzung:        Rotbuche

*Leuchtentyp:              verzinkt, mit Dimmlight-System

Variante I: Kastrup -Leuchte (wie B 5)   oder

Variante II: Vulkan-Leuchte  (wie B 8)

Mit der Erschließung kann begonnen werden, sobald der Erschließungsvertrag wirksam ist und der Satzungsbeschluss zum B-Plan gefasst wurde.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine- Erschließungsvertrag mit dem Vorhabenträger

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Anlagen

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