Beschlussvorlage - VO/4/0166/2010

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Hansestadt Lübeck hat die Stadt Dassow bereits im Dezember 2008 zur Änderung des Flächennutzungsplanes beteiligt. Der Beschluss ist in der Anlage noch einmal beigefügt. Die Stellungnahme ist Lübeck bereits zugegangen.

Eine abschließende Behandlung der Stellungnahmen durch die politischen Gremien der Hansestadt Lübeck ist noch nicht erfolgt.

Nun wird die Stadt Dassow nochmals erneut im Rahmen als Träger öffentlicher Belange zum o. g. Planvorhaben beteiligt.

Gleichzeitig wird mitgeteilt, dass die Planunterlagen einschließlich umweltbezogener Maßnahmen in der Zeit vom 31.03.2010 bis einschließlich 30.04.2010 im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck im Mühlendamm 12 ausliegen

 

Anlass der Änderung des Flächennutzungsplanes ist die touristische Weiterentwicklung sowie Ausdifferenzierung des Tourismusortes Travemünde als eigenständige Bedeutung für familienorientierten, naturnahen und landschaftsbezogenen Erholungstourismus.

Der Priwall liegt in einem äußerst attraktiven maritimen Natur- und Erholungsraum und bietet ein großes Entwicklungspotential für zusätzliche touristische Angebotsqualität.

 

Für den nordwestlichen Teil des Priwall sollen daher die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine qualitative und nachhaltige touristische Entwicklung durch Aufstellung eines Bebauungsplanes 33.05.00 geschaffen werden. Der Flächennutzungsplan wird im Vorlauf geändert. Die zugesandten Unterlagen sind in der Anlage beigefügt.

 

Bei erneuten Anregungen ist eine Stellungnahme innerhalb der Trägerbeteiligung bis zum 30.04.2010 abzugeben.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Dassow nimmt die Planungsabsichten der Hansestadt Lübeck im Zusammenhang mit der 98. Änderung des Flächennutzungsplanes nochmals zur Kenntnis.

Gleichzeitig hält die Stadt Dassow an ihrer bereits abgegebenen Stellungnahme vom Dezember 2008 im Rahmen als Träger öffentlicher Belange fest, die weiterhin lautete:

Unter der Voraussetzung, dass die Hansestadt Lübeck den Nachweis führt, dass negative Auswirkungen auf die Stadt Dassow einschließlich der Ortsteile Pötenitz und Harkensee ausgeschlossen werden, hat die Stadtvertretung der Stadt Dassow keine Bedenken vorzubringen. Hierzu hat die Hansestadt Lübeck den nachweis zu führen, dass die vorhandene Infrastruktur der Stadt Dassow insbesondere zwischen dem Priwall und der Bundesstraße nicht zusätzlich belastet wird. Es ist sowohl ein verkehrstechnischer Nachweis sowie eine FFH-Verträglichkeit unter Berücksichtigung der touristischen Entwicklung der Stadt Dassow durchzuführen.

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