Beschlussvorlage - VO/4/0167/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über den Bebauungsplan Nr. 27 der Stadt Dassow für die Errichtung von Solaranlagen im Ortsteil Wilmstorf
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss über den Vorentwurf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Umwelt Dassow
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Vorberatung
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15.04.2010
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Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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21.04.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die
Stadt Dassow beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die
Aufstellung von Solaranlagen in Wilmstorf. Auf dem Gelände, das ursprünglich
landwirtschaftlich genutzt war, sollen Photovoltaik-Anlagen als Nachnutzung der
bereits baulich genutzten Fläche erfolgen. Die Fläche ist aufgrund ihrer
anthropogenen Vornutzung nicht mehr landwirtschaftlich nutzbar. Deshalb soll
eine Nutzung für Photovoltaik-Anlagen vorbereitet werden.
Im
Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes ist auch die Änderung des
Flächennutzungsplanes durchzuführen.
Für
das Sonstige Sondergebiet Regenerative Energien werden Flächen, die bisher im
Flächennutzungsplan als Wohnbauflächen oder als landwirtschaftlich genutzte
Flächen dargestellt sind, in Anspruch genommen. Bisher als Wohnbauflächen oder
als landwirtschaftlich genutzte Flächen werden als Sonstiges Sondergebiet für
Regenerative Energien dargestellt.
Somit
kann der Bebauungsplan nicht als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt
betrachtet werden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die
Stadtvertretung der Stadt Dassow fasst den Beschluss über die Aufstellung
des Bebauungsplanes für die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen am
südlichen Ortseingang von Wilmstorf.
2.
Die
Planbereichsgrenzen sind in der beigefügten Skizze dargestellt. Die Fläche
befindet sich östlich der Landesstraße. Im südlichen Bereich wird die Fläche
von landwirtschaftlich genutzten Flächen begrenzt. Im nördlichen und östlichen
Bereich befinden sich bereits bebaute Flächen.
3.
Planungsziel
ist die planungsrechtliche Vorbereitung der Fläche für die Errichtung von
Photovoltaik-Anlagen innerhalb eines Sonstiges Sondergebietes für Regenerative
Energien.
4.
Mit
den grundsätzlichen Planungszielen des Vorentwurfs, Aufstellfläche für
Photovoltaik-Anlagen, sind die Öffentlichkeit und die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange frühzeitig am Aufstellungsverfahren zu beteiligen.
5.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
6.
Die
frühzeitige Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
und der Öffentlichkeit ist bekannt zu machen.
7.
Die
Planungsabsichten sind mit den Nachbargemeinden abzustimmen.
