Beschlussvorlage - VO/4/0167/2010

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Dassow beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Aufstellung von Solaranlagen in Wilmstorf. Auf dem Gelände, das ursprünglich landwirtschaftlich genutzt war, sollen Photovoltaik-Anlagen als Nachnutzung der bereits baulich genutzten Fläche erfolgen. Die Fläche ist aufgrund ihrer anthropogenen Vornutzung nicht mehr landwirtschaftlich nutzbar. Deshalb soll eine Nutzung für Photovoltaik-Anlagen vorbereitet werden.

Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes ist auch die Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.

Für das Sonstige Sondergebiet Regenerative Energien werden Flächen, die bisher im Flächennutzungsplan als Wohnbauflächen oder als landwirtschaftlich genutzte Flächen dargestellt sind, in Anspruch genommen. Bisher als Wohnbauflächen oder als landwirtschaftlich genutzte Flächen werden als Sonstiges Sondergebiet für Regenerative Energien dargestellt.

Somit kann der Bebauungsplan nicht als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt betrachtet werden.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Dassow fasst den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes für die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen am südlichen Ortseingang von Wilmstorf.

2.      Die Planbereichsgrenzen sind in der beigefügten Skizze dargestellt. Die Fläche befindet sich östlich der Landesstraße. Im südlichen Bereich wird die Fläche von landwirtschaftlich genutzten Flächen begrenzt. Im nördlichen und östlichen Bereich befinden sich bereits bebaute Flächen.

3.      Planungsziel ist die planungsrechtliche Vorbereitung der Fläche für die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen innerhalb eines Sonstiges Sondergebietes für Regenerative Energien.

4.      Mit den grundsätzlichen Planungszielen des Vorentwurfs, Aufstellfläche für Photovoltaik-Anlagen, sind die Öffentlichkeit und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig am Aufstellungsverfahren zu beteiligen.

5.      Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

6.      Die frühzeitige Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit ist bekannt zu machen.

7.      Die Planungsabsichten sind mit den Nachbargemeinden abzustimmen.

 

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