Beschlussvorlage - VO/4/0162/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 der Gemeinde Lüdersdorf für den bereich Gärtnereiweg im Ortsteil Herrnburg gegenüber der Schule
hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Lüdersdorf
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Vorberatung
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13.04.2010
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Erledigt
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Gemeindevertretung Lüdersdorf
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Entscheidung
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27.04.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Lüdersdorf hat die Satzung über 1.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 für den Bereich Gärtnereiweg im Ortsteil
Herrnburg gegenüber der Schule aufgestellt. Auf der Grundlage des § 13 BauGB
ist ein vereinfachtes Verfahren möglich und zulässig. Die Gemeinde Lüdersdorf
hat eine Öffentlichkeitsbeteiligung durch Auslegung der Unterlagen im Amt
Schönberger Land durchgeführt. Die Gemeinde hat die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange am Aufstellungsverfahren gemäß § 13 BauGB
beteiligt. Die vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen werden behandelt.
Die Anregungen und Stellungnahmen werden gemäß
tabellarischer Zusammenstellung behandelt und berücksichtigt.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Gemeindevertretung Lüdersdorf beschließt die Abwägung eingegangener
Stellungnahmen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16. Die Stellungnahmen
werden nach ihrer Wichtung in
· Abwägungsrelevante Stellungnahmen
· Stellungnahmen mit Hinweisen und
· Stellungnahmen ohne Anregungen
gewertet.
In Auswertung der Stellungnahmen ergeben sich:
· zu berücksichtigende Stellungnahmen
· teilweise zu berücksichtigende
Stellungnahmen und
· nicht berücksichtigte
Stellungnahmen.
2.
Die
nicht abwägungsrelevanten Hinweise in den von den Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen werden - soweit sie von
Bedeutung für die 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 16 der Gemeinde Lüdersdorf in Herrnburg sind – in der
Begründung berücksichtigt.
3.
Das
Amt Schönberger Land wird beauftragt, Behörden und sonstige Träger öffentlicher
Belange, die Anregungen erhoben haben,
von dem Ergebnis der Abwägung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16
der Gemeinde Lüdersdorf für den Bereich Gärtnereiweg im Ortsteil Herrnburg
gegenüber der Schule unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
4.
Die
nicht berücksichtigten Anregungen sind mit einer Stellungnahme den
Verfahrensunterlagen beizufügen. Eine Genehmigung des Bebauungsplanes ist nicht
erforderlich, da er aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist.
5.
Die
Abwägung zur Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 der
Gemeinde Lüdersdorf für den Bereich Gärtnereiweg im Ortsteil Herrnburg
gegenüber der Schule wird von der Gemeindevertretung wie oben dargestellt,
beschlossen (Abwägungsbeschluss).
6.
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf beschließt die Satzung über die 1.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 der Gemeinde Lüdersdorf für den Bereich
Gärtnereiweg im Ortsteil Herrnburg gegenüber der Schule.
7.
Die
Begründung zur Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 der
Gemeinde Lüdersdorf für den Bereich Gärtnereiweg im Ortsteil Herrnburg
gegenüber der Schule wird gebilligt.
8.
Die
Satzung über die 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 16 der Gemeinde Lüdersdorf für den Bereich Gärtnereiweg im
Ortsteil Herrnburg gegenüber der Schule ist nach Satzungsbeschluss
rechtskräftig und ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung des
Satzungsbeschlusses ist anzugeben, wo die Satzung über die 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 16 der Gemeinde Lüdersdorf für den Bereich Gärtnereiweg im
Ortsteil Herrnburg gegenüber der Schule während der Dienststunden eingesehen
und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
9.
In der
Bekanntmachung der Satzung ist darauf hinzuweisen, dass bei Aufstellung eines
Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der
Verwaltungsgerichtsordnung
unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die
vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht
wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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528,4 kB
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19 MB
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259,1 kB
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2,8 MB
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5
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(wie Dokument)
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260,1 kB
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6
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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