Beschlussvorlage - VO/1/0223/2010

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung Selmsdorf fasste in ihrer Sitzung am 30.03.2010 den Beschluss, dass in der Gemeinde Selmsdorf Ortsteilvertretungen gewählt werden sollen. Dieser Beschluss ist derzeit nicht umsetzbar, weil gemäß § 42 Abs. 5 KV M-V in der Hauptsatzung festgelegt sein muss, dass Ortsteilvertretungen gewählt werden. In der derzeit gültigen Hauptsatzung vom 23.03.2006 ist dieser Passus nicht enthalten. Die neue beschlossene Hauptsatzung, in der die Bildung von Ortsteilvertretungen vorgesehen ist, ist von der unteren Rechtsaufsichtsbehörde beanstandet worden und somit nicht rechtskräftig. Der Hauptausschuss legte in seiner Sitzung am 22.04.2010 fest, dass, um die Wahl der Ortsteilvertretungen durchführen zu können, eine entsprechende 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Selmsdorf vom 23.03.2006 beschlossen werden soll.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt die 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Selmsdorf.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

ca. 3.500 € jährlich

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Anlagen

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