Beschlussvorlage - VO/4/0170/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss zur Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Selmsdorf "Wohnanlage am Forstweg"
hier: Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Selmsdorf
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Entscheidung
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06.05.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Erschließungsträger und Eigentümer der meisten Grundstücke des Geltungsbereiches zur Satzung über die 3. Änderung des B-Planes Nr. 4 Wohnanlage Forstweg in Selmsdorf hat am 19.02.2010 an die Gemeinde Selmsdorf den Antrag auf Änderung des rechtswirksamen B-Planes gestellt. Der aktuellen Bedarfssituation entsprechend soll die auf dem Flurstück 7/33 im B-Plan-Gebiet befindliche Seniorenwohnanlage um ein weiteres ähnliches Gebäude auf dem Flurstück 7/24 7/29 ergänzt werden.
Die städtebaulichen Festsetzungen sind so zu ändern, dass innerhalb des ausgewiesenen Baufeldes ein weiteres betreutes Wohnhaus als Mittelganghaus möglich ist. Dabei müssen mehr als 2 Wohnungen in diesem Wohngebäude ermöglicht werden. Die städtebaulichen Parameter des Maßes der baulichen Nutzung sollen nicht verändert werden, wie Grundflächenzahl von 0,3 und maximale Zahl von einem Vollgeschoss. Der Antragsteller beabsichtigt nach nochmaliger Erörterung des Vorhabens die Errichtung eines Wohngebäudes mit einem Vollgeschoss und ausgebautem Dachgeschoss, um eine städtebauliche Annäherung an die umgebende Einfamilienhausbebauung zu erreichen.
Mit dem Änderungsverfahren ist zu prüfen, ob die überbaubare Grundstücksfläche für die Flurstücke 7/16 7/19 geringfügig in Richtung Erschließungsstraße erweitert werden kann, da die Überbaubarkeit durch die Abstandsforderungen des Landeswaldgesetzes erheblich eingeschränkt ist. Mit der beabsichtigten Änderung werden keine Umweltbelange berührt, die durch die rechtswirksame Planung nicht bereits berücksichtigt wurden. Von einer Umweltprüfung kann daher abgesehen werden und das Verfahren kann gemäß § 13 BauGB vereinfacht durchgeführt werden.
Die Grundzüge der Planung bleiben unberührt.
Der Antragsteller hat sich zur Kostenübernahme für das Änderungsverfahren zum Bebauungsplan bereit erklärt. Die vertragliche Grundlage zwischen Gemeinde und Antragsteller soll über einen städtebaulichen Vertrag geregelt werden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf beschließt die Aufstellung der Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 Wohnanlage Forstweg.
Der Geltungsbereich für die Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 umfasst die Flurstücke 7/16 7/19; 7/24 7/29 vollständig sowie teilweise das Flurstück 28 der Flur 1 der Gemarkung Selmsdorf Dorf und ist im beiliegenden Plan durch die gestrichelte Linie umgrenzt.
Ziel und Zweck der Planung:
Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Anpassung an die aktuellen Nutzungserfordernisse und größtmögliche Beibehaltung des Maßes der baulichen Nutzung.
2. Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 Wohnanlage Forstweg Selmsdorf soll nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren aufgestellt werden.
3. Von einer Umweltprüfung sowie von der zusammenfassenden Erklärung wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
4. Auf eine frühzeitige TÖB- und Öffentlichkeitsbeteiligung wird verzichtet.
5. Der Aufstellungsbeschluss zur Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 Wohnanlage Forstweg der Gemeinde Selmsdorf ist ortsüblich bekanntzumachen.
6. Mit der Erarbeitung der Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 Wohnanlage Forstweg der Gemeinde Selmsdorf wird das Planungsbüro der Architekten für Stadtplanung Schütze & Wagner, Ziegelbergstr. 8, 17033 Neubrandenburg beauftragt.
