Beschlussvorlage - VO/4/0174/2010

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Schönberg hatte die Abrundungssatzung für den Bereich Grüner Weg aufgestellt. Da die Belange der Ableitung des abfallenden Oberflächenwassers nicht hinreichend geregelt waren, konnte die Satzung nicht zum Abschluss gebracht werden. Es konnte nur der Teilbereich 1 der Satzung rechtskräftig bekannt gemacht werden. Dieser ist mittlerweile bebaut.

Nunmehr ist die Regelung der Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers gesichert.

Unter Berücksichtigung dieser Regelung ist das Beteiligungsverfahren für die Flächen erneut durchzuführen. Dieses Beteiligungsverfahren soll für den als Anlage umgrenzten Bereich fortgeführt werden. Es ist der Beschluss über den Entwurf und die Öffentlichkeitsbeteiligung zu fassen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.       Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg billigt die Entwürfe der Planzeichnung der Satzung für den Bereich am Grünen Weg, Teil 2.

Die Entwürfe der Planzeichnung sind für das Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB im Verfahren zur Aufstellung der Satzung zu nutzen.

 

2.       Die Entwürfe der Planzeichnung sind für das Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB zu nutzen.

 

3.       Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB ist öffentlich bekannt zu machen. Der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

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Anlagen

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