Beschlussvorlage - VO/4/0255/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Wohnanlage am Forstweg" der Gemeinde Selmsdorf
hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Umweltausschuss Selmsdorf der Gemeinde Selmsdorf
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Vorberatung
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23.09.2010
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Erledigt
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Gemeindevertretung Selmsdorf
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Entscheidung
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30.09.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit der 3. Änderung des B-Planes Nr. 4 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer weiteren Wohnanlage für das Betreute Wohnen, anstelle von Einfamilienhäusern geschaffen werden.
In der Gemeindevertretung vom 08.07.2010 wurde die 3. Änderung für die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bestimmt.
Die Planunterlagen haben in der Zeit vom 09.08.2010 bis zum 10.09.2010 ausgelegen.
Aus Sicht der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen oder Stellungnahmen vorgetragen.
Die Träger für öffentliche Belange wurden mit Schreiben vom 09.07.2010 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
In der Anlage sind die Stellungnahmen übersichtlich aufbereitet und entsprechend behandelt.
Es ist nun der Beschluss über die Abwägung sowie der Satzungsbeschluss zu fassen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
I. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 Wohnanlage Forsthof der Gemeinde Selmsdorf vorgebrachten Bedenken und Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft.
Die Gemeindevertretung beschließt, dem Abwägungsvorschlag entsprechend der beiliegenden Anlage zuzustimmen.
Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange, die Anregungen und Bedenken erhoben haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.
II. Aufgrund des § 10 i. V. m. § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) i. d. F. vom 23.09.04 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) beschließt die Gemeindevertretung Selmsdorf den Bebauungsplan Nr. 4 Wohnanlage Forsthof der Gemeinde Selmsdorf, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.
Die Satzung ist auszufertigen und rechtskräftig bekannt zu machen. Es ist anzugeben, wo und wann Einsicht in die Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Selmsdorf Wohnanlage am Forstweg genommen werden kann. In der Bekanntmachung ist auf die Geltendmachung und Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie auf die Rechtsfolgen (§ 215 Abs.1 BauGB) und weiter Fälligkeit und Erlöschen von Entschädigungsansprüchen (§ 44 BauGB) hinzuweisen.
