Beschlussvorlage - VO/3/0121/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Parken auf der Siedlung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich III
- Bearbeiter:
- Anja Surkamp
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Vorberatung
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12.10.2010
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Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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13.10.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Ausschuss für Tourismus, Wirtschaft und Verkehr hat sich in seiner Sitzung am 05.10.2010 erneut mit dem Thema Parken auf der Siedlung beschäftigt. Vorausgegangen war eine Ortsbesichtigung (durch die Herren Hey, Garbe, Priewe, Eggers und Matzke) am 21.09.2010, in dem folgende Vorschläge zum Parken festgelegt wurden:
Grundsätzlich soll das Parken für Fahrzeuge bis 2,8 t zulässiges Gesamtgewicht mit Verkehrszeichen der StVO erlaubt werden. In den Straßen Goethestraße, Rosa-Luxemburg-Straße, Beethovenstraße und Franz-Mehring-Straße soll das Parken halbseitig auf dem Gehweg erlaubt werden. In der Schillerstraße bis zur Franz-Mehring-Straße soll das Parken ganz auf dem Gehweg erlaubt werden. Welche Straßenseite zum Parken ausgewiesen werden soll, entnehmen Sie bitte dem anliegenden Lageplan.
Die besonders schmale Beethovenstraße soll zudem als Einbahnstraße (von Nord nach Süd befahrbar) beschildert werden.
Die Festlegungen aus der Ortsbesichtigung vom 21.09.2010 wurden in der Tourismusausschusssitzung am 05.10.2010 als Empfehlung für den Hauptausschuss und die Stadtvertretung bestätigt.
Die Theodor-Fontane-Straße und die Fritz-Reuter-Straße wurden laut B-Plan als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen und sind mit Parkflächen ausgebaut worden. Eine gesonderte Beschilderung ist nicht notwendig.
Von Seiten der örtlichen Ordnungsbehörde wird auf Folgendes hingewiesen:
Sofern Gehwege oder Teile eines Gehweges zum Parken ausgewiesen werden sollen, ist eine Restgehwegbreite sicherzustellen, d.h. sofern ein Fahrzeug auf dem Gehweg parken darf, muss eine Mindestrestgehwegbreite von 1,00 m verbleiben. Die vom Tourismusausschuss vorgeschlagenen Straßenzüge wurden noch nicht auf eine durchgängig verbleibende Restgehwegbreite überprüft. Nach Beschluss der Stadtvertretung Dassow und der Beantragung der Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung nach § 45 StVO beim Straßenverkehrsamt des Landkreises NWM kann eine Überprüfung ergeben, dass nicht alle vorgeschlagenen Straßenzüge die erforderliche Restgehwegbreite besitzen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt, dass Parken für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 2,8t an folgenden Straßenteilen ganz oder teilweise auf den Gehwegen zu gestatten:
1. In der Goethestraße, Rosa-Luxemburg-Straße, Beethovenstraße und Franz-Mehring-Straße wird das Parken halbseitig auf dem Gehweg erlaubt
2. Die Beethovenstraße wird aufgrund der geringen Fahrbahnbreite als Einbahnstraße ausgewiesen (von Nord nach Süd).
3. In der Schillerstraße bis zur Franz-Mehring-Straße wird das Parken ganz auf dem Gehweg gestattet.
4. Die anliegende Karte mit den eingezeichneten zum Parken erlaubten Straßen- bzw. Gehwegseiten ist Bestandteil des Beschlusses.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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671,4 kB
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