Beschlussvorlage - VO/4/0289/2010
Grunddaten
- Betreff:
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Satzung der Gemeinde Selmsdorf über den Bebauungsplan Nr. 13 "Wohngebiet Dr.-Leber-Straße"
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Umweltausschuss Selmsdorf der Gemeinde Selmsdorf
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Vorberatung
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21.10.2010
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Erledigt
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Gemeindevertretung Selmsdorf
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Entscheidung
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28.10.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf hat am 17.04.2008 die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 13 "Wohngebiet Dr.-Leber-Straße" beschlossen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt nach den Bestimmungen des § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren.
Der vorliegende Entwurf umfasst nur den westlichen Teil der Fläche, für die am 17.4.2008 der Aufstellungsbeschluss gefasst wurde. Der östliche Teil umfasst das Gebiet der ehemaligen Kläranlage. Der hier vorhandene Baumbestand wird vom zuständigen Forstamt als Wald im Sinne des Landes-Wald-Gesetzes definiert. Eine daher erforderliche Waldumwandlung wurde der Gemeinde trotz fachlich untersetzter Anträge nicht in Aussicht gestellt. Aus diesem Grund kann die von der Gemeinde beabsichtigte Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes in diesem Bereich derzeit nicht umgesetzt werden. Die Fläche der ehemaligen Kläranlage ist daher nicht Gegenstand des Entwurfs.
Mit dem Bebauungsplan Nr. 13 "Wohngebiet Dr.-Leber-Straße" wird eine Fläche für eine Einfamilienhausbebauung vorbereitet, die städtebaulich als Ergänzung des seit 1996 bestehenden Bebauungsplanes Nr. 2 "Wohnparkanlage Tannenwald" zu definieren ist. In der Vergangenheit war diese Fläche Standort einer Garagenanlage und mehrerer ungeordneter Kleingärten.
Insgesamt werden mit dem Bebauungsplan Nr. 13 die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von ca. 8 Einfamilienhäusern geschaffen. Für die Umsetzung der dafür notwendigen verkehrlichen Erschließungsanlagen ist die Inanspruchnahme einer geringen Waldfläche erforderlich. Die dafür notwendige Waldumwandlung wurde der Gemeinde vom zuständigen Forstamt in Aussicht gestellt.
Die Gemeindevertretung wird gebeten, den Entwurf zu billigen und die öffentliche Auslegung zu beschließen. Zeitgleich zur öffentlichen Auslegung soll die Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 13 "Wohngebiet Dr.-Leber-Straße" der Gemeinde Selmsdorf und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 13 einschließlich der Begründung ist gemäß § 13 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll. Bei der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ist ferner mitzuteilen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zur Stellungnahme innerhalb eines Monats aufzufordern und über die öffentliche Auslegung zu informieren.
3. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
