Beschlussvorlage - VO/4/0283/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben im Verwaltungshaushalt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Karin Laskowski
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Lüdersdorf
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Entscheidung
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26.10.2010
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Erledigt
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Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss Lüdersdorf
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Vorberatung
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19.10.2010
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09.11.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Winter in diesem Jahr trieb die Kosten weit aus höher als erwartet und geplant.
Die Gemeinde Lüdersdorf stellte im laufenden Haushaltsjahr 2010 für die Schneeräumung 40.000,00 ein.
Insgesamt wurden im Haushaltsjahr 2010 bereits 44.889,97 verbraucht.
Für die kommenden Wintermonate November / Dezember 2010 ist der jährliche Festbetrag in Höhe von 1.352,88 gemäß Vereinbarung vom 04.01.2000 mit den Stadtwerken Lübeck bereit zu stellen. Ein zusätzlicher Betrag von ca. 3.000,- sollte ebenfalls vorgehalten werden.
Somit sind überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 9.200,- zu Lasten der Haushaltsstelle 07/6750.5000 zu bewilligen.
Für Sachverständigen-, Gerichts- u. ä. Kosten wurden für das laufende Jahr 3.000,- im Verwaltungshaushalt eingestellt. Allein die Vermessungskosten / Wakenitzbrücke beliefen sich auf 5.683,44 .
Für die anteiligen Vermessungskosten von 15,36 % (1. Änderung Bebauungsplan Nr. 16 Gärtnereiweg) gemäß des städtebaulichen Vertrages mit der Stadtbau GmbH, ist die angefallene Rechnung in Höhe von 941,71 zu begleichen.
Im Verwaltungshaushalt sind in der Haushaltsstelle 07/8800.6550 überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 3.625,15 , gerundet 4.000,- , zu bewilligen.
Die Deckung der Beträge erfolgt durch Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Lüdersdorf beschließt und bewilligt überplanmäßige Ausgaben für den Winterdienst HHST 07/6750.5000 - in Höhe von 9.200,00 EUR.
Weiter bewilligt die Gemeinde überplanmäßige Ausgaben für Sachverständigen-, Gerichts- u. ä. Kosten HHSt 07/8800.6550 - in Höhe von 4.000,- .
Die Deckung der Beträge erfolgt durch Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.
