Beschlussvorlage - VO/4/0349/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung der Gemeinde Selmsdorf über den Bebauungsplan Nr. 13 "Wohngebiet Dr. Leber-Straße"
hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bau- und Umweltausschuss Selmsdorf der Gemeinde Selmsdorf
|
Vorberatung
|
|
|
|
03.02.2011
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Selmsdorf
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Selmsdorf
|
Entscheidung
|
|
|
|
10.03.2011
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf hat am 17.04.2008 die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 13 "Wohngebiet Dr.-Leber-Straße" beschlossen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgte nach den Bestimmungen des § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren. Der Entwurf der Satzung wurde von der Gemeindevertretung gebilligt, die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden haben ordnungsgemäß stattgefunden. Die abgegebenen Stellungnahmen wurden geprüft und in die Abwägung eingestellt. Von den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden wurden keine Stellungnahmen abgegeben die zu einer wesentlichen Änderung der Planungskonzeption geführt haben.
Nunmehr kann von der Gemeindevertretung der Abwägungs- und Satzungsbeschluss gefasst werden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung hat die während der Beteiligung der berührten Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft: siehe Anlage
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Die Gemeindevertretung stellt fest, dass wäh rend der öffentlichen Auslegung von Seiten der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen vor- gebracht wurden.
2. Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden, die Stellungnahmen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
3. Aufgrund des § 10 i.V.m. § 13 a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Be- kanntmachung vom 23.9.2004 (BGBl. I S. 2414) einschließlich aller rechtswirksamen Än- derungen beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 13 der Gemeinde Selmsdorf als Satzung. Die Festsetzungen zur äußeren Gestaltung baulicher Anlagen werden gemäß § 86 LBauO M-V als Satzung beschlossen.
4. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 13 wird gebilligt.
5. Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 13 ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Satzung und die Begründung dazu eingesehen und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.
