Beschlussvorlage - VO/2/0160/2011

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Haushaltsplan wird in den  Verwaltungshaushalt und den  Vermögenshaushalt  aufgegliedert. In den Verwaltungshaushalt gehören alle Einnahmen und Ausgaben, die der laufenden Verwaltung zugeordnet werden können. Im Vermögenshaushalt werden alle investiven Einnahmen und Ausgaben nachgewiesen

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 sieht in der Einnahmen und Ausgaben

·         im Verwaltungshaushalt                            6.776.400,00 EUR

·         im Vermögenshaushalt:                            6.418.700,00 EUR

vor.

 

Allgemein darf angemerkt werden, dass die Einnahmen und Ausgaben zurückhaltend geschätzt und festgesetzt wurden.

Bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2011 wurden die Grundsätze der kommunalen Haushaltspolitik berücksichtigt. Der Haushaltsplan ist auf der Rechtsgrundlage der Gemeindehaushaltsverordnung erstellt. Die Unterlagen zur Aufstellung der Haushaltspläne der Kommunen für das Haushaltsjahr 2011 des Innenministeriums vom 22. September 2010 in Verbindung mit dem Erlass vom 24. November 2010 und 20. Dezember 2010 wurden zur Erstellung des Haushaltsplanes 2011 berücksichtigt.

Der Haushaltsplan wurde für das gesamte Haushaltsjahr 2011 erstellt.

Die Kassenkreditermächtigung ist in der Haushaltssatzung mit 250.000,00 € festgesetzt und ist genehmigungsfrei.

Verpflichtungsermächtigungen sind im Haushaltsplan 2011 nicht eingestellt.

Eine Kreditaufnahme ist ebenfalls im Haushaltsjahr 2011 nicht vorgesehen.

Die Hebesätze der Realsteuern werden im Haushalt 2011 wie folgt festgesetzt:

·         280 %  für die Grundsteuer A,

·         300 %  für die Grundsteuer B und

·         300 %  für die Gewerbesteuer

Insgesamt werden Realsteuern in Höhe von 1.617.300,00 € erhoben, d. h. 23,87 % zu den Gesamteinnahmen des Verwaltungshaushaltes.

 

Folgende Investitionen sind für das Haushaltsjahr 2011 vorgesehen:

 

Art der Investition/

Inv. –rderung

Folgekosten

Betrag

Personal-

kosten

Sachl. Verw.-kosten

Schulden-

dienst

-EUR-

-EUR-

-EUR-

-EUR-

Erwerb von beweglichen Vermögen –

Gemeindebüro

5.000,00

-

-

-

Erwerb von Grundstücken

ÖKO-Konto

115.000,00

-

-

 

bewegl. Vermögen-FFW

digitaler Funk

Hebekissen-Satz

Leckdichtkissen

Sperrvermerk

21.500,00

-

-

-

schwasserversorgung Teschow – Zisterne

Sperrvermerk

75.000,00

-

-

-

schwasserversorgung

lsdorf

Zisterne

Sperrvermerk

75.000,00

-

-

-

Erwerb von beweglichen Vermögen Grundschule

= Vertikal-Jalousien

5.000,00

-

-

-

Erwerb von beweglichen Vermögen Bibliothek

= Leinwand

600,00

-

-

-

Funktionsgebäude Sportplatz

Anbau

800.000,00

-

10.000

-

Erwerb von beweglichen Vermögen

= 5 Marktbuden

8.500,00

-

-

-

Baumaßnahme park Toiletten

45.000,00

-

-

-

Baumaßnahme „Trimm-Dich-Pfad“

120.000,00

-

-

-

Geräte und  Ausrüstung bewegliches Vermögen Gemeindebauhof

40.000,00

-

-

-

Radwegebau

150.000,00

-

-

-

Baumaßnahme Gemeindestraßen

Hof Selmsdorf - Lockwisch

150.000,00

-

-

-

Erwerb von beweglichen Vermögen Straßenbeleuchtung = Erwerb von Weihnachtsbaumbeleuchtung

2.000,00

-

-

-

Beleuchtung Rad- und Gehweg Richtung Gewerbegebiet

47.000,00

-

-

-

Baumaßnahme Straßenbeleuchtung - Energiesparkonzept

50.000,00

-

-

-

Baumaßnahme Kapelle

15.000,00

-

-

-

Erwerb von beweglichen Vermögen = Kauf und Aufstellung von Werbeträgern

10.000,00

-

-

-

Baumaßnahmen Halle Bauhof, Dr.-Leber-Straße

100.000,00

-

-

-

Kauf von Grundstücken für das Gewerbegebiet = Maklerkosten

20.000,00

-

-

-

Erwerb von Grundstücken = Neue Reihe + Flächen neue Wohngebiete

1.000.000,00

-

-

-

Erwerb von beweglichen Vermögen = Schließanlage Einrichtungen

4.000,00

-

-

-

Baumaßnahmen/Sanierungsmaßnahmen Gemeindehaus Dr.-Leber-

Straße 18

25.000,00

-

-

-

 

 

 

 

 

GESAMT:

2.883.600,00

 

10.000

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 einschl. der Anlagen gemäß Gemeindehaushaltsverordnung.

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr    2011   wird

 

1.       im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen

6.776.400,00   Euro

in den Ausgaben

6.776.400,00   Euro

und

 

2.       im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen

6.418.700,00   Euro

in den Ausgaben

6.418.700,00   Euro

 

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

1.       der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

              und Investitionsfördermaßnahmen auf

 

 

0,00   Euro

              davon für Zwecke der Umschuldung

0,00   Euro

2.              der Gesamtbetrag der               Verpflichtungsermächtigung

 

0,00   Euro

3.              der Höchstbetrag der Kassenkredite

250.000,00   Euro

§ 3

1.              Grundsteuer

 

a)      für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

              (Grundsteuer A)

 

280 v. H.

b)      für die Grundstücke

              (Grundsteuer B)

 

300 v. H.

 

2.              Gewerbesteuer

 

300 v. H.

 

 

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